Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Rücktritt vom Kaufvertrag einer Immobilie |
| Gefragt am 12.09.2011 12:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Beantwortet von Jan Wilking (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt: Ich unterstelle zunächst, dass für die Rücktrittserklärung Schriftform vereinbart wurde. Zwar kann grundsätzlich auch die Unterschrift eines Gesellschafters ausreichen, wenn dieser die entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Zum Schutz des Empfängers einer Gestaltungserklärung wie z.B. Kündigung oder Rücktritt muss das Schreiben aber ausgelegt werden. Wenn weder der Briefkopf noch die Unterschriftenzeile einen Zusatz oder sonstigen Hinweis auf eine Vertretung des anderen Gesellschafters enthält, ist für den Empfänger aber nicht ersichtlich, ob der Unterschreibende nur für sich selbst oder auch in Vertretung des anderen Gesellschafters handelt oder aber es sich schlicht um einen Entwurf handelt und die Unterschrift des zweiten Gesellschafters noch fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 19.9.2007 - XII ZR 121/05; Urteil vom 5.11.2003 – XII ZR 134/02; BAG, Urteil vom 21. 4. 2005 - 2 AZR 162/ 04. Hinzu kommt noch, dass der ursprüngliche Vertrag ja von beiden Gesellschaftern eigenhändig unterschrieben wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass der Rücktritt nicht wirksam erklärt wurde, da weder Vertretungszusatz noch Unterschrift aller Gesellschafter auf der Rücktrittserklärung vorhanden waren. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion. Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen |
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