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Online kauf

Gefragt am 08.02.2012
13:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3676

 

Ein Kunde hat bei uns unter anderem mehrere Holzfassaden am Wochenende gekauft Der Kunde hat automatisch eine Bestellbestätigung erhalten.
Daraufhin hat er auch bereits bezahlt.
Vergangenen Montag ist aufgefallen , das ein Fehler in
der Artikelbeschreibung im Internet besteht.
Diese sollten zu dem angegebenen Preis verkauft werden nicht so wie es in der Artikelbeschreibung .Wir haben den Kunden darauf Aufmerksam gemacht, das wir zusätzlich 10,50 € für das Paar haben möchten, sonst würden wir dem Kunden den Kaufpreis zurück überweisen.

Der Kunde besteht auf der Lieferung zu dem abgeschlossenen Preis, und behauptet, wir , der Lieferant hat keine Möglichkeit aus den zustande gekommenen Vertrag heraus zu kommen.
ist dies gültige Rechtssprechung

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.02.2012
13:35 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 08.02.2012
14:58 Uhr

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Beantwortet am 08.02.2012 14:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3676

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Leider hat der Kunde insoweit Recht, dass hier unbestreitbar nach ihrer Schilderung ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und zwar über den Kaufgegenstand und zu dem Kaufpreis, wie es im Internet angegeben worden ist.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe,haben Sie sich hier aber verschrieben,es gibt also einen Fehler in der Artikelbeschreibung.

In diesem Fall könnten Sie den Kaufvertrag gemäß § 119 BGB wegen Irrtums anfechten.

Die Anfechtung wäre schriftlich und unverzüglich gegenüber dem Käufer zu erklären. Rechtsfolge wäre, dass der Vertrag vollständig gemäß § 142 BGB wegfallen würde ...



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