Kategorie: Vertragsrecht |
|---|
Frage: Musikschule will Schulden von Mutter auf Tochter übertragen |
| Gefragt am 18.08.2009 21:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
|
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Sehr geehrter Herr Anwalt, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Zu 1.) Ist es rechtens eine damals minderjährige Person (16 Jahre) auf Versäumnisurteil und Kostenfestsetzungsbeschluss zu verklagen von 1998? Ohne den kompletten Sachverhalt und insbesondere den Inhalt des Anwaltsschreibens sowie des Versäumnisurteils zu kennen, wird eine abschließende Prognose leider kaum möglich sein. Grundsätzlich können Sie aber nicht aufgrund eines Vertragsschlusses verurteilt werden, den Ihre Mutter eingegangen ist. Ich gehe ganz stark davon aus, dass der Vertrag auf Ihren Namen lautete und Ihre Mutter (vielleicht aus versehen?) den vertrag in Vertretung für Sie geschlossen hat. In diesem Fall hätte Ihre Mutter als Vertreterin ohne Vertretungsmacht Ihnen gegenüber gehandelt und sich Ihnen demgemäß nach § 179 BGB schadensersatzpflichtig gemacht. In diesem Fall wären Sie Vertragspartner geworden und hätten auch verklagt werden können, sodass in diesem Fall auch ein Versäumnisurteil zumindest in der Theorie hätte ergehen können. Zu 2.) Sollte die Kanzlei nicht vorher ein Brief schicken um einen darauf aufmerksam zu machen und gemeinsam eine Lösung zu finden? Dies wäre sicher der freundlichere Weg gewesen, verpflichtet ist die Kanzlei hierzu jedoch nicht. Zu 3.)Muss die Kanzlei nicht gleich alle kosten auflisten und nicht wenn ich zustimme noch mehr? Grundsätzlich ist die Kanzlei auch nicht verpflichtet, alle Kosten gleich im ersten schreiben aufzulisten und gleichzeitig geltend zu machen. Sind etwa Kosten von der Kanzlei übersehen worden, können diese (die frage nach einer Verjährung einmal dahingestellt) grundsätzlich auch noch nachgereicht werden, es sei denn die Kanzlei hat in Ihrem ersten Schreiben sich auf diese Kostenausdrücklich festgelegt, wovon ich erfahrungsgemäß eher nicht ausgehen würde. Zu 4.) Ist es wirklich so einfach die Kosten von der Mutter auf die Tochter zu übertragen ohne das der Tochter das mitgeteilt wird? Was Kann ich nun weiterhin machen? Sollte Ihre Mutter Vertragspartnerin geworden sein, wäre das Versäumnisurteil zu Unrecht ergangen und der Vollstreckungstitel wäre falsch. Demnach sollten Sie zunächst recherchieren (z.B. bei der Musikschule nachfragen), wer denn nun der tatsächliche Vertragspartner gewesen ist). Zudem sollten Sie einen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, damit dieser den Sachverhalt abschließend sichten und die entsprechend notwendigen Schritte in die Wege leiten kann. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt? |
|
5,0 |
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts? |
|
5,0 |
