Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Mahnverfahren Frist verpasst |
| Gefragt am 15.12.2010 16:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018 |
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Meine Tochter bekam unaufgefordert von Base einen Vertrag zugeschickt und hat darauf nicht reagiert. Dann kamen Rechnungen und Mahnungen etc. Ich habe Ihr gesagt das Mahnverfahren abwarten und dann Einspruch einlegen. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Wie sie schon völlig richtig bemerkt haben besteht die Möglichkeit gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen. Sollte kein Einspruch eingelegt werden, so würde der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig werden und es wäre mit einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher zu rechnen. Ob ein Einspruch Sinn macht hängt davon ab, ob sich ihre Tochter wirksam verteidigen kann. Ohne den ganzen Sachverhalt insbesondere den Schriftverkehr zu kennen, lässt sich diese Frage im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht abschließend beurteilen. Sollte es aber tatsächlich so gewesen sein, dass ihre Tochter unaufgefordert etwas zugesendet bekommen hat und hierauf nicht reagiert hat, sollte unbedingt Einspruch eingelegt werden. Alleine durch das zusenden entsteht nämlich noch kein Vertrag. Ihre Tochter hätte hier einen Vertrag abschließen müssen, also eine Unterschrift leisten müssen. Sofern dieses nicht der Fall gewesen ist hat die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg. Es ist nicht so, dass Ihre Tochter beweisen muss, dass sie keinen Vertrag abgeschlossen hat, sondern die Gegenseite muss beweisen, dass ein wirksamer Vertragsschluss mit ihrer Tochter vorliegt. Dieses ist zumindest nach ihrer Schilderung nicht der Fall. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 |
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