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Kategorie: Vertragsrecht

Frage: Kündigung einer GbR Beteiligung

Gefragt am 08.06.2011 10:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Wir sind eine professionelle Band mit steuerlichem GbR-Vertrag.Ein Mitglied will aus der Band ausscheiden. Es liegen 25 unterschriebene Gastspielverträge vor.Wenn wir nicht einen professionellen Ersatzmann finden und einüben, platzen die Verträge.
Wie ist die Rechtslage, wie verhalten wir uns ?

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Sofern es Ihnen ohne Ersatzmann nicht möglich ist, die Auftritte wahrzunehmen, müssen Sie diese absagen.

Dann kommt ggf. eine Haftung des ausscheidenden Mitgliedes in Betracht.

Diese Haftung ist aber davon abhängig, weshalb es ausscheidet und ob dies konform mit dem Gesellschaftervertrag geht.

Vielleicht könne Sie mir dazu noch Informationen geben.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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