Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Kostenerstattung für Mängel im Fotogeschäft |
| Gefragt am 01.03.2010 17:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Ich habe in einem kleinen Fotogeschäft 1142 Bildnegative zum Bildabzug abgegeben. Obwohl mir der Preis pro Abzug von 0,35 EUR zu hoch war, überzeugt mich die Inhaberin mit den Leistungen, dass man alle Bilder die man nicht mag gegen Preiserstattung wieder zurückgeben könne und dass die Qualität, anders als in großen Fotolabors, von erstklassiger Qualität sei. Diese Argumente hatten mich überzeugt und unter diesen Bedingungen habe ich die Abzüge in Auftrag gegeben. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist auch eine mündliche Zusage/Vertrag bindend.Dann wären allerdings Zeugen zum Nachweis dieser Abrede erforderlich.Hierbei könnte auch Ihre Lebensgefährtin als Zeugin fungieren. Die AGB sind nur dann Vertragsgrundlage geworden,wenn Ohnen diese bekannt gemacht worden sind.Ein gut sichtbarer Aushang würde insoweit genügen.Ob der Aushang bei Ihnen gut sichtbar war,kann ich leider aus der Ferne nicht beurteilen. Nach dem Gesetz haben Sie zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung und wenn diese 2 mal fehlgeschlagen ist oder der Händler die Nacherfüllung verweigert,dann dürften Sie erst vom Vertrag zurücktreten. Eine Festlegung,was als einige Fotos zu verstehen ist,gibt es so nicht,ist in Ihrem Fall auch nicht maßgeblich. Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach. Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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