Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Kaufvertrag Immobilie u Gewährleistung |
| Gefragt am 01.09.2009 09:16 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1040 |
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Hallo, bei folgendem Sachverhalt hätte ich gerne Klarheit: |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
der Gewährleistungsanspruch richtet sich grundsätzlich immer gegen den Verkäufer. Dieser hat laut Vertag aber die Gewährleistung ausgeschlossen, was nicht unüblich ist. Da Ihnen aber aber die Gewährleistungsrechte des Verkäufers gegen alle am Bau Beteiligten abgetreten worden sind, stehen Sie nicht völlig rechtlos dar. Sie sollten sich über den Verkäufer darüber informieren, wer den Bau durchgeführt hat und sich mit den Gewährleistungsansprüchen an das ausführende Unternehmen wenden. Ich gehe hierbei davon aus, das sich die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren auf die Haftung der Bauausführenden bezieht. Dies ist nach Ihren sonst umfänglichen Angaben noch etwas unklar geblieben. Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben. Fragen Sie bei Unklarheiten einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA
Nachfrage Rückantwort |
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