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Handy-Vertragsverlängerung

Gefragt am 08.10.2009
20:08 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4582

 

Hallo ich versuchs kurz zu machen,
Anruf vom Dienstleister meines Telefonanbieters: Vertragsverlängerung steht an mit neuem Telefon, er schickt`s aber Telefon war eine Frechheit (Wert von 50 €) also wurde es von uns innerhalb 2 Wo zurückgeschickt(als Päckchen, also keinen Nachweis wann es angekommen ist). Danach Telefonat 1 mit Sachbearbeiter: Wir wollen nun Kündigen, doch er sagt es geht nicht, da die 2 Wochen Frist schon abgelaufen sei. Bestätigt aber den Erhalt. Bei Telefonat 2: habe ich nun unseren Kampf als verloren zugegeben (wir haben ja keinen Beweis, wann das Telefon angekommen ist) und uns aber auf ein anderes Handy geeinigt, das uns jetzt wieder zugesendet wird.
Frage:
Kann ich nun innerhalb der 2 Wochen das "neue" Handy zurückschicken und somit die Vertragsverlängerung kündigen?
Durch das Senden eines weitern Handys hat der Dienstleister doch den rechtzeitigen Erhalt des vorigen Gerätes bestätigt und die Vertragsverlängerung doch wieder in Frage gestellt, oder? Eigentlich hätte ich ja nur noch Anspruch auf das Billig Handy.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2009
20:08 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 08.10.2009
20:22 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.10.2009 20:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4582

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie haben Ihren Telefonvertrag verlängert und dafür ein neues Mobiltelefon erhalten. Da es nicht Ihren Anforderungen entsprach, haben Sie es umgetauscht.

Das ist soweit in Ordnung. Allerdings besteht hier keine Möglichkeit mehr, die Vertragsverlängerung zu widerrufen. Eine Kündigung kommt nur zum Ende der Vertragslaufzeit oder außerordentlich bei wichtigem Grund in Betracht.

Hier hätten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsverlängerung oder auch 14 Tage nach Erhalt des 1. Mobiltelefons (je nach dem, wie Ihnen der Anbieter die Widerrufsbelehrung zugänglich gemacht hat) die Vertragserklärung widerrufen können, § 355 BGB ...



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