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Kategorie: Vertragsrecht

Frage: Garantie auf Elektrogerät

Gefragt am 16.10.2010 22:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Garantie auf Elektrogerät , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, im März 2009 habe ich einen Epson Beamer über Amazon von einem Drittanbieter gekauft. Jetzt ist die Lampe kaputt gegangen. Epson gab bei dem Model auf der eingebauten Lampe 1 Jahr Garantie, auf einer Ersatzlampe gibt es keine Garantie. Ich habe den Dri

Sehr geehrte Damen und Herren,

im März 2009 habe ich einen Epson Beamer über Amazon von einem Drittanbieter gekauft. Jetzt ist die Lampe kaputt gegangen. Epson gab bei dem Model auf der eingebauten Lampe 1 Jahr Garantie, auf einer Ersatzlampe gibt es keine Garantie.

Ich habe den Drittanbieter kontaktiert und das Angebot gemacht, ein neueres Model zu kaufen (mit einer 5 Jahres Garantie), wenn er das alte Model zurücknimmt und die Kosten erstattet. Er hat sich nicht die Mühe gemacht zu antworten.

Gibt es eine andere Art von Garantie, Gewährleistung, was auch immer, die in dem Fall zugreifen kann? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Elektrogerät in anderthalb Jahren kaputt gehen darf. Haben Sie einen Rat?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.Da die Garantiezeit abgelaufen ist,bleibt Ihnen nur noch die gesetzliche Gewährleistung.Sie können innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache grundsätzlich Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Das Problem ist allerdings,dass Sie beweisen müssten,dass die Sache bereits bei Übergabe vor 1,5 Jahren mangelhaft war.Dies wäre vorliegend nur durch einen Gutachter möglich wäre,was ich Ihnen aber aufgrund des Kostenrisikos nicht empfehlen kann.Die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe wird sich voraussichtlich so gut wie nicht nachweisen lassen.

Mit freundlichem Gruß

Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Newerla,

heißt das, dass die gesetzliche Gewährleistung nur in Verbindung mit einem Gutachter in Kraft tritt? Muss ich beweisen, dass das Produkt fehlerhaft war, oder der Händler, dass es einwandfrei war? Sind Sie der Meinung, ich sollte es lassen?

Freundliche Grüße

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne
wie folgt beantworten möchte:

Die gesetzliche Gewährleistung tritt automtatisch ein und zwar dann, wenn innerhalb der erste nzwei Jahre ab Übergabe ein Mangel auftritt. Der Gutachter ist in Ihrem Fall nur daher wichtig, da nur so eventuell ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nachgeweisen werden könnte.

Sofern der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe auftritt muss der Händler beweisen, dass die Sache nicht mangelhaft war (sog. Beweislastumkehr) gem. § 476 BGB, sofern Sie die Sache als Verbraucher gekauft haben. Danach müssten Sie den Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe beweisen können.

Da ein Gutachten sehr kostspielig ist und die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall sehr gering erscheinen (hier liegt wohl ein Fall von leicht verfrühtem Verschleiss vor), würde ich Ihnen von einer gerichtlichen Durchsetzung leider abraten müssen.

Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen erholsamen Sonntagnachmittag!


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244

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