Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Garantie auf Elektrogerät |
| Gefragt am 16.10.2010 22:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.Da die Garantiezeit abgelaufen ist,bleibt Ihnen nur noch die gesetzliche Gewährleistung.Sie können innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache grundsätzlich Gewährleistungsansprüche geltend machen. Das Problem ist allerdings,dass Sie beweisen müssten,dass die Sache bereits bei Übergabe vor 1,5 Jahren mangelhaft war.Dies wäre vorliegend nur durch einen Gutachter möglich wäre,was ich Ihnen aber aufgrund des Kostenrisikos nicht empfehlen kann.Die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe wird sich voraussichtlich so gut wie nicht nachweisen lassen. Mit freundlichem Gruß Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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