Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Branchenbuch24 Eintrag |
| Gefragt am 17.11.2009 16:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042 |
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Meine Frau hat ihr Nagelstudio bei Branchenbuch 24 im Internet kostenlos eingetragen. Letzte Woche rief bei Ihr |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Vertragsschluss ist mündlich möglich, daher auch über das Telefon. Der Vertrag über den Eintrag ist der gewerblichen Tätigkeit Ihrer Ehefrau zuzuordnen. Von daher handelte diese als Unternehmerin gem. § 14 BGB. Aus diesem Grund steht Ihr ein Rücktrittsrecht nach §§ 312, 312b BGB nicht zu. Aus diesem Grunde ist Ihre Frau auch an den Vertrag gebunden. Ich bedaure, Ihnen hier keine andere Mitteilung machen zu können. Falls Sie noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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