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Bauverzögerung,Unsatzausfall

Gefragt am 02.11.2009
17:39 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3726

 

Ich bin selbständiger Betreiber eines EDEKA Marktes.
Der Vermieter ist die Edeka Bau-und Objektgesellschaft.
Ein Edeka eigenes Immobilien Unternehmen.Ich bin Unterieter.
Der Parkplatz vorm Markt,in Auftrag gegeben durch den Vermieter,wird seit 17.8.09 saniert.Sollte eigentlich im Mai beginnen.Leider habe ich nichts schriftlich bekommen,aber mündlich wurde der 31.10.09 als Fertigstellungstermin genannt.Nun ist der 2.11.09 und die Hälfte ist nicht mal fertig.Letzte Woche 11% Umsatz verloren.Ab diese Woche zwei umsatzstärksten Monate im Jahr(Weihnachtsgeschäft).Problem bei Nichtfertigstellung:Umsatzverlust+hohe Abschriften Weihnachtsware!Habe ich einen Rechtsanspruch?Wenn ja wem gegenüber?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.11.2009
17:39 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 02.11.2009
18:15 Uhr

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Beantwortet am 02.11.2009 18:15 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3726

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Grundsätzlich hat sich ein Partner eines Vertragsverhältnisses bei der Erfüllung desselben so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des anderen Vertragspartners nicht verletzt werden. Zu diesen geschützten Rechtsgütern gehört gerade im Bereich der gewerblichen Miete natürlich auch das so genannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, dass durch die Umbaumaßnahme des Parkplatzes in Ihrem Fall beeinträchtigt ist ...



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