Kategorie: Vertragsrecht |
|---|
Frage: Bahncard 25 im ABO |
| Gefragt am 15.11.2009 00:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
|
Ich hatte bisher eine Bahncard 25 im Abo, bis September 2009 gültig. |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihr Anfrage! Nach den AGB der Dt.Bahn für die Bahncard haben Sie nach einer Preiserhöhung ein Kündigungsrecht und zwar 4 Wochen ab Zugang der Preiserhöhung bzw.ab Kenntnis. Dementsprechend ist die Aussage der Bahn,dass Sie erst im Herbst 2010 aus dem Vertrag herau sind,nicht korrekt. Sie sollten dies gegenüber der Bahn nochmals klarstellen und ab der vierten Woche nach Kenntnis der Preiserhöhung sowie Ihrer Kündigung keine weiteren Beiträge mehr bezahlen. Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sofern noch Unklarheiten bestehen sollten so fragen Sie bitte nach. Ansonsten wünsche ich Ihnen noch ein erholsames Wochenende und verbleibe Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht!
