Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Auftrag ohne Rechnung- Abnahmepflicht

Gefragt am 25.11.2011
12:12 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3904

 

Auftrag ihne Rechnung - Abnahmepflicht


Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Situation: A ist geschätzer langjähriger privater Kunde bei B, der aufgrund Liquiditätsproblemen seines Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung 2009 gerade eine Unternehmensverkleinerung oder - aufgabe durchführen mußte da er finanz. staatl. Unterstützung benötigte. B bietet A aufgrund seiner finanz. Situation an, den Auftrag "schwarz" ohne Rechnung zu erstellen. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung zwischen A und B. Der Handwerksarbeit wurde fertig u. war abholbereit. Materialkosten wurden von A vorab bez. Das Honorar betrug 900 Euro. A gefiel das Ergebnis der Arbeit nicht sonderlich, teilte dies nicht mit. A sah dass B aufgrund seiner geschäftlichen Siuation sich bei der Herstellung nicht mehr viel Mühe gegeben hat. A argumentierte mit Zahlungsschwierigkeiten, B hatte Verständnis und wartete, hackte mündlich nach, bis heute nahm A die Arbeit nicht ab und reagierte nicht.
Zusatzinfo: Nun hat A zu seiner Bestürzung festgestellt, dass B auf seiner Homepage ein unbefugtes Bild von A eingestellt hat, das A mit einer von B hergestellten Arbeit mit Gesichtsaufnahme zeigt. Das Bild entstand unter der Zusicherung, dass A seine Arbeit dokumentiren darf für seine Mappe. Es Dritten zugänglich zu machen willigte A niemals ein und wurde niemals um Erlaubnis gefragt.
Frage: Wie ist die Rechtslage? Muß A die Arbeit abnehmen, welche Möglichkeiten hat er?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.11.2011
12:12 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 25.11.2011
12:42 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 25.11.2011 12:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3904

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,
zwischen A und B wurde ein Werkvertrag nach § 631 BGB geschlossen. Dieser ist auch dann gültig, wenn er mündlich geschlossen wurde. A ist nach § 640 BGB zur Abnahme und nach § 632 BGB zur Zahlung verpflichtet.
Dies setzt jedoch voraus, dass das Werk frei von Mängeln hergestellt wurde ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 35 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung