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Gefragt am 15.09.2010
13:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3970

 

Ich schickte meine Frau ins Fliessenparadies um ein Angebot
über Fliessen einzuholen.
Auf dem Schein steht Angebot-Auftrag-Rechnung.
Vermerkt wurde die Art des Feinsteinzeugs, sowie der Vermerk
"genaue Menge wird durchgegeben". Dummerweise hat meine Frau
mitten auf dem Schein, nicht aber an der vorgesehenen Stelle unterschrieben. Auf dem Schein wurde aber nicht angekreuzt ob es sich um ein Angebot-Auftrag-Rechnung handelt. Meiner Meinung nach ist es demnach ein Angebot obwohl der Verkäufer behauptet es währe ein Auftrag.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.09.2010
13:57 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 15.09.2010
14:25 Uhr

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Beantwortet am 15.09.2010 14:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3970

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier kommt es darauf an, ob ein Auftrag, also ein Vertrag zustande gekommen ist, welche Erklärungen schon abgegeben worden sind.

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.

Hier liegt das Angebot in dem Schein des Fliesenparadies. Die Annahme erfolgt durch Unterschrift des Kunden.

Hier ist also fraglich, was Ihre Frau unterschrieben hat.

Hat sie den Auftrag, also das Angebot der Gegenseite unterschrieben, hat sie dies angenommen und ein Vertrag ist zustande gekommen ...



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