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Kategorie: Vertragsrecht

Frage: 10% Rabatt beim Kauf einer teuren Tasche verhandelt, gilt die Ware jetzt als reduziert - wg. Rückgabe

Gefragt am 05.09.2009 11:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

S.g.D.u.H,

wir haben am 3.9.2009 in München eine Tasche für
1.323.- Euro gekauft. Der Ladenpreis war 1.470.-, der
Verkäufer hat sich auf 10% Rabatt eingelassen. Nach
genauem Anschauen der Tasche zuhause, gefällt mir die
Lederqualität nicht und ich finde auch den Preis überhöht und will die Tasche zurückgeben. Auf dem Kassenbon steht:
Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen, Keine Geldauszahlung und "Kein Umtausch von reduzierter Ware".

Wie stehen die Chancen rechtlich, dass wir die Tasche zurückgeben und das Geld auf der Kreditkarte gutgeschrieben bekommen?

Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Verehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

eine gesetzliches Rückgaberecht bei "Nichtgefallen" existiert nicht. Die Angaben auf der Quittung könnten sich auf eine vertragliche eingeräumte Kulanzvereinbarung beziehen, die der Verkäufer von sich aus dem Kunden einräumt. Von daher bleibt es Ihm dann auch rechtlich unbenommen, reduzierte Ware von dieser Kulanzvereinbarung auzunehmen.

Ein Rückgaberecht hätten Sie im Rahmen der Ausübung Ihres Gewährleistungsrechts nach §§ 433, 434 BGB. Dann aber müsste die Tasche einen Mangel aufgeweisen UND sie dem Verkäufer die Gelegenheit geben, nachzuliefern, d.h. eine andere Tasche des gleichen Modells zu überlassen, sofern dies möglich ist. Erst wenn dies nicht möglich ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten, müssen die Tasche dann zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Fragen Sie bei Unklarheiten einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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