Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: 10% Rabatt beim Kauf einer teuren Tasche verhandelt, gilt die Ware jetzt als reduziert - wg. Rückgabe |
| Gefragt am 05.09.2009 11:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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S.g.D.u.H, |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Verehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller, eine gesetzliches Rückgaberecht bei "Nichtgefallen" existiert nicht. Die Angaben auf der Quittung könnten sich auf eine vertragliche eingeräumte Kulanzvereinbarung beziehen, die der Verkäufer von sich aus dem Kunden einräumt. Von daher bleibt es Ihm dann auch rechtlich unbenommen, reduzierte Ware von dieser Kulanzvereinbarung auzunehmen. Ein Rückgaberecht hätten Sie im Rahmen der Ausübung Ihres Gewährleistungsrechts nach §§ 433, 434 BGB. Dann aber müsste die Tasche einen Mangel aufgeweisen UND sie dem Verkäufer die Gelegenheit geben, nachzuliefern, d.h. eine andere Tasche des gleichen Modells zu überlassen, sofern dies möglich ist. Erst wenn dies nicht möglich ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten, müssen die Tasche dann zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Fragen Sie bei Unklarheiten einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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