Kategorie: Versicherungsrecht |
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Frage: Wasserschaden |
| Gefragt am 16.08.2009 10:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
der von Ihnen geschilderte Schaden wird überlicherweise von Ihrer privaten haftpflichtversicherung übernommen. Sofern Ihnen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, haften Sie nicht persönlich für den eingetretenen Schaden. Sollte der Versicherer nicht zahlen wollen, so hätten Sie äußerstenfalls den Rechtsweg zu beschreiten und zu klagen. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA
Nachfrage Rückantwort |
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