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Kategorie: Versicherungsrecht

Frage: Wasserschaden

Gefragt am 16.08.2009 10:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Guten Tag,

mir ist am Freitag Abend in meiner Mietwohnung ein Wasserschaden entstanden, und zwar durch meine Schuld.

Ich habe am Waschmaschinen Anschluss eine kleine Anlage zur Wasseraufbereitung für meine Aquarien, dieses Wasser läuft in einen Kanister. Leider bin ich auf dem Sofa eingeschlafen sodass ich das Wasser nicht abdrehen konnte und der Kanister überlief. Das Wasser hat die Tür im Bad sowie den Türrahmen beschädigt, desweiteren ist Wasser in die Wohnung untendrunter gelaufen und aus der Decker getropft. Beschädigt wurde in der Wohnung unten drunter nichts, man müsste nur die Decke öffnen lassen und ggf. den Riegips reparieren lassen.

Meine Versich. Haftpflicht/Hausrat

Meine Frage, bezahlt das die Haftpflichtvers.?

Wenn Nein wie könnte ich die Versicher. dazu bringen das ie bezahlt?? Bin total Verzweifelt und bitte um Hilfe.

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

der von Ihnen geschilderte Schaden wird überlicherweise von Ihrer privaten haftpflichtversicherung übernommen.

Sofern Ihnen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, haften Sie nicht persönlich für den eingetretenen Schaden.

Sollte der Versicherer nicht zahlen wollen, so hätten Sie äußerstenfalls den Rechtsweg zu beschreiten und zu klagen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

Nachfrage
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, aber eine Frage hätte ich noch?


Ist das vergessen des Wasserhahnes zuzudrehen nicht grobe Fahrlässigkeit? Könnte die Versicherrung so argumentieren?

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

entschuldigen Sie das Versehen, ich ging davon aus, dass es sich um einen von Ihrer Waschmaschine verursachten Schaden handelt.

In der Tat ist bei der von Ihnen geschilderten Sachlage davon auszugehen, dass der Haftpflichtversicherer nicht zahlt. Er wird tatsächlich argumentieren, dass das unbeaufsichtigte Laufenlassen des Wasser grob fahrlässig war.

Wenn Sie Ihren Versicherungsvertreter vor Ort haben, empfehle ich Ihnen dringend, sich mit diesem auseinander zu setzen.

Schäden, die an Ihrem eigenen Hausrat entstanden sind, können Sie über Ihre Hausratversicherung liquidieren.

Alle Fremdschäden sind grundsätzlich Angelegenheit der Haftpflichtversicherung, die aber in Ihrem Falle die Regulierung ablehnen wird.

Wenn möglich, teilen Sie mir doch an meine eMailadresse mit, ob Sie bereits ggü. Dritten zum Schadenshergang Stellung bezogen haben.

Die Adresse lautet: RA.Scholz@Rechtsanwaltskanzlei-Scholz.de.

Ich bedaure, Ihnen kein für Ihren Fall günstigeres Ergebnis mitteilen zu können

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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