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Unterschriften

Gefragt am 23.07.2009
20:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3920

 

Hallo,
ich arbeite im Kautions- und Kreditbereich und stelle als Sachbearbeiterin Bürgschaften aus, die zum Teil natürlich Paragraphen enthalten, von denen ich nicht weiß, welches die rechtlichen Hintergründe sind.
Nun sollen wir, meine Kollegen/Innen und ich, Unterschrifts-vollmacht ab Montag bekommen.
Wie schauen die rechtlichen Hintergründe aus, wenn z.B. eine Bürgschaft gezogen wird und wir in Anspruch genommen werden.
Können wir dafür in Haftung genommen werden?
Oder unseren Arbeitsplatz verlieren?
Und wie sieht es aus, wenn wir uns weigern zu unterschreiben? Wäre eine Bescheinigung seitens unseres Arbeitgebers möglich, dass wir nicht haftbar gemacht werden können?
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar,
freundliche Grüße
Ursula

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.07.2009
20:45 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 23.07.2009
21:08 Uhr

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Beantwortet am 23.07.2009 21:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3920

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Entschuldigen Sie bitte, dass die Antwort zunächst nicht einsehbar war.
Sollten Sie noch eine Nachfrage zu meiner gleich folgenden Antwort haben, können Sie diese sehr gerne an meine ganz unten am Ende angegebene E-Mailadresse richten.

Nun aber endlich zur Antwort:

Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommen Sie eine Vollmacht, um Unterschriften zum Abschluss von Bürgschaftsverträgen zu geben.

Hierdurch werden ja nicht Sie verpflichtet, sondern der Vollmachtgeber.

Somit besteht auch nicht zwischen Ihnen und der betreffenden Person ein Bürgschaftsvertrag, sondern zwischen Ihrem Chef/Firma und der Person.

Sie würden also aus der Bürgschaft selber grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden können ...



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