Kategorie: Versicherungsrecht |
|---|
Frage: private Krankenversicherung doppelt versichert |
| Gefragt am 07.04.2011 15:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1043 |
|
Wir haben am 6.12.10 unsere private Krankenversicherung bei der DKV schriftlich gekündigt. (per Post, jedoch nicht bei Einschreiben) |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie müssen tatsächlich beweisen, dass die Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist. Bei Ihrer 1. Kündigung ist der Zugang strittig. Da Sie diesen nicht nachweisen können, muss leider davon ausgegangen werden, dass diese nicht zugegangen ist. Damit ist diese auch nicht wirksam. Zur 2. Kündigung per Einschreiben. Das Einschreiben beweist tatsächlich nicht, dass Sie eine Kündigung abgesandt haben, es sei denn Sie hätten Zeugen, die gesehen haben, was Sie in den Umschlag getan haben. Allerdings haben Sie die Antwort der Krankenversicherung: „die Kündigung wäre zu spät eingegangen und wir wären weiter bei der DKV versichert." Ich gehe davon aus, dass diese Mitteilung schriftlich bei Ihnen eingegangen ist. Damit gibt die Krankenkasse zu, dass sie die 2. Kündigung erhalten hat. Es wird daher davon ausgegangen, dass diese 2. Kündigung mit dem Einschreiben zugegangen ist. Wann das Einschreiben zugestellt wurde, können Sie bei der Post erfahren, wenn es nicht sowieso ein Einschreiben mit Rückschein war. Wenn die DKV nun behaupten sollte, dass sie diese 2. Kündigung nicht durch das Einschreiben bekommen hat, dann muss diese substantiiert darlegen, wie sie sonst in den Besitz der Kündigung gekommen sein will, also diese Vermutung erschüttern. Es kann natürlich sein, dass das Einschreiben für den Zeitpunkt, zu dem Sie ursprünglich kündigen wollten, zu spät angekommen ist. Dann wäre die Kündigung jedoch nicht unwirksam, sondern würde in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgedeutet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wären Sie dann tatsächlich noch in der DKV versichert. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht!
