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PKV GKV bei verändertem Beschäftigungsstatus

Gefragt am 29.06.2011
18:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3947

 

Sehr geehrter Ratgebender,

ich bin bis 30.06.2011 in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt. Ab 01.07.2011 tritt Arbeitslosigkeit ein - ein Leistungsanspruch ALG 1 besteht aus meiner Sicht, ist aber noch nicht von der Arbeitsagentur bestätigt. Zur Feststellung des Leistungsanspruchs ist ein Termin am 11.07.2011 vereinbart.

Seit 2003 bin ich durchgängig privat krankenversichert, bei einem bisherigen Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Am 28.06.2011 habe ich bei einer GKV einen Mitgliedsantrag zum 01.07.2011 gestellt.

Nun zu meiner Frage: Ich möchte gerne (d.h. auch nach Beendigung der Erwerbslosigkeit)in der GKV bleiben. Welche Spielregeln sollte ich dazu im weiteren Verlauf einhalten?

Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
TG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.06.2011
18:32 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 29.06.2011
18:53 Uhr

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Beantwortet am 29.06.2011 18:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3947

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sofern Sie jetzt erfolgreich in die GKV wechseln können, bleiben Sie auch in dieser, wenn Sie wieder eine Arbeit aufnehmen.

Sie können dann lediglich zurück in die PKV wechseln, wenn Sie die Bemessungsgrenze wieder überschreiten.

Ansonsten bleiben Sie auch bei Wiederaufnahme in der GKV.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...



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