Kategorie: Versicherungsrecht |
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Frage: KFZ gestohlen, anschliessender Verlust der Papiere und Schlüssel |
| Gefragt am 09.10.2009 21:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie behaupten ggü. der Versicherung, dass Ihr KFZ gestohlen worden sein. Die Versicherung will freilich nur für den Fall die Versicherungsleistung an Sie erbringen, wenn dies auch tatsächlich der Fall gewesen ist, also Versicherungsbetrug zunächst auszuschließen ist. Gründe, die einen Diebstahl als zumindest angreifbare Behauptung darstellen, ist bspw. der Umstand, dass zum einen die Papiere nicht beigebracht werden können und zum anderen die FZG Schlüssel nicht übergeben werden können. Dies können für die Versicherung genug Anhaltspunkte sein, sich auf den Standpunkt stellen, dass ein Diebstahl tatsächlich nicht vorgelegen habe, der Versicherungsfall daher auch nicht eingetreten ist. Wenn Ihre Versicherung aufgrund des Fehlens von Papieren und Schlüsseln wie beschrieben nicht leisten will, so hätten Sie die Versicherung auf dem Klagewege in Anspruch zu nehmen. Statthafte Klageart wäre hier die Leistungsklage. Dann aber hätten Sie auch zu beweisen, dass das FZG tatsächlich entwendet worden ist. Dies führt für Sie mittelbar dazu, dass Sie sich auch zum Umstand zu erklären haben, was mit Schlüsseln und Papieren geschehen ist. Sollten keine weiteren Anhaltspunkte dafür sprechen, dass Sie den Versicherungsfall nur vorgetäuscht haben, so wird die Versicherung auf Zahlung der Versicherungssumme verurteilt werden. Weitere Anhaltspunkte, die eine Vortäuschung nahelegten, wären bspw. Geldnöte im Zeitraum der Meldung des Versicherungsfalles oder etwas einschlägige Vorstrafen. Trifft das alles nicht auf Sie zu, dann dürfte allein im unverschuldeten Umstand des Verlustes von Papieren und Schlüsseln kein Grund gesehen werden, Ihnen die Versicherungsleistung zu verweigern. Liegen solche Anhaltspunkte bei Ihnen also nicht vor, so sollten Sie die Versicherung nochmals darauf hinweisen, dass der Verlust auf dem Postwege eingetreten ist. Sie dürften wohl von der Post entsprechenden Schriftverkehr besitzen, der den Verlust der Postsendung beweisen kann. Weigert sich die Versicherung dann weiter, zu zahlen, so wird der Rechtsstreit wohl unumgänglich sein. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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