Haftpflichtrecht
Gefragt am 15.05.201420:32 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2901
Durch den unqualifizierte Arbeit meines Dachdeckers ist Regenwasser in mein Haus eingedrungen. Die Haftpflichtversicherung des Dachdeckers hat bisher nur die Übernahme der Kosten zur Wiederherstellung des beschädigten Teile der Wohnung, wie Holzdecke, Laminat, Trocknung und Rigipswand zugesichert. Für den beschädigten Hausrat wurden 30 % des Neuwertes angeboten.
Frage:
1. Wieviel % des Neuwertes stehen mir zu, die Teile sind ca. 6 Jahre alt.
2.Welche Forderungen müssen auch berücksichtigt werden, wie z.B.
Unbenutzbarkeit der Räume für die Zeit der Wiederherstellung
Hotelkosten für Übernachtung \\\" \\\"
Vergütung des Arbeitsausfalles für den Anwesenheitszwang während der Reparaturarbeiten
Baulärm, Verschmutzung etc. etc.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
20:32 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
1. Wieviel % des Neuwertes stehen mir zu, die Teile sind ca. 6 Jahre alt.
Grundsätzlich können Sie als Schadensersatz nur den Zeitwert geltend machen. Dieser Zeitwert ist sehr unterschiedlich. Daher verbietet sich eine pauschale Antwort. Ein Anhaltspunkt für den Zeitwert ist die zu erwartende Nutzzeit eines Gegenstandes. Diese hängt von der Art der Einrichtung, aber auch von der Qualität der Einrichtung ab. Bei Möbeln gehe ich aber grundsätzlich davon aus, dass diese mindestens 10 Jahre genutzt werden können. Daher gehe ich von 40 % aus. Dies ist aber nur eine Schätzung ohne Kenntnis der oben erwähnten Kriterien ...
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