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ges. Rente beantragen ohne Krankenkassenvollversicherung

Gefragt am 19.12.2015
04:40 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2160

 

Ich lebe seit vielen Jahren in Asien, was ich durch die vielen Visa und Stempel lückenlos beweisen kann, habe jedoch "pro Forma" noch einen Wohnsitz in Deutschland.
Krankenversichert bin ich bei HCI (Health Care International), einer Versicherung speziell für Expats, die aber nur Krankenhausaufenthalte abdeckt, keine ambulanten Arztbesuche oder Medikamente.
Nächstes Jahr will ich meine normale Altersrente beantragen und müßte dazu eine Krankenkasse nachweisen, die einer deutschen gesetzlichen Kasse entspricht, was ich natürlich nicht kann.
Da in Deutschland aber Krankenkassenvollversicherungspflicht besteht, habe ich nun die Befürchtung, daß bei "auffliegen" meiner Unterversicherung eine Nachzahlung ab 2009 auf mich zukommen könnte.
Um der Versicherungspflicht zu entgehen, überlege ich, meinen Wohnsitz nach Asien zu verlagern, was aber für Kreditkarte, Bankkonto usw. eher von Nachteil wäre.
Was raten Sie mir ?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.12.2015
04:40 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 19.12.2015
05:46 Uhr

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Beantwortet am 19.12.2015 05:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2160

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

ob Sie die Altersrente bekommen, richtet sich nach dem SGB VI. Danach ist nur entscheidend, ob Sie rentenversichert sind, die Wartezeiten erfüllen u.s.w.
Dass Sie krankenversichert sind, gehört nicht zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Rente.
Ob Sie in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, richtet sich nach § 5 SGB V. Wenn eine Versicherungspflicht durch den Bezug der Rente begründet wird, dann geschieht dies nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Rente bekommen ...



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