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Frist zur Anzeige einer Straftat ?

Gefragt am 22.10.2015
12:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2172

 

Wie schnell muss ein Raub bei der Polizei angezeigt werden ? In meinem Fall wurde mein Ehemann mitten in der Nacht in Frankfurt überfallen, fuhr jedoch am frühen Morgen nach Berlin, um sein zuggebundenes Bahnticket nicht zu verlieren, und ging erst am Folgetag in Berlin zur Polizei, da ihn dort der Stiefsohn beim Dolmetschen unterstützen konnte. Sowohl seine frühere Erfahrung bei der Polizei, als er seinen Pass als verloren meldete und eben keine Person spanisch sprach als auch seine Erfahrungen im Heimatland Mexiko, wo eine Anzeigenerstattung sich über viele Stunden hinziehen kann, bewegten ihn dazu, erst in Berlin Anzeige zu erstatten. Zudem wurde ihm beim Raubüberfall ein Frontzahn ausgeschlagen, was für ihn ein zusätzlicher Grund war, nicht unter Leute zu gehen, sondern erst zum Zahnarzt und dann, mit vollständigem Gebiß, zur Polizeidienststelle.
Eine schnellere Anzeigenerstattung hätte außerdem nicht zwingend zur schnelleren Aufklärung der Tat geführt, da beide Täter unerkannt flüchteten.
Die Hausratversicherung möchte sich nun aus der Verantwortung stehlen und gibt die verspätete Anzeigenerstattung als Grund an. Wie kann man das entkräften ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.10.2015
12:08 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 22.10.2015
12:49 Uhr

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Beantwortet am 22.10.2015 12:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2172

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Regelmäßig gehört es in einem solchen Fall auch zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, unverzüglich Anzeige zu erstatten, da eine verspätete Anzeige die Aufklärung regelmäßig erschwert ...



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