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Kategorie: Versicherungsrecht

Frage: Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

Gefragt am 04.05.2010 20:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Mein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgelehnt, nachdem der Auswertungsbericht der Ärzte der Versicherung vorlag und geprüft wurde. Von der Versicherung wurde mir gleichzeitig ein Vertragsangebot ohne Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, also eine Risikoleben

Mein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgelehnt, nachdem der Auswertungsbericht der Ärzte der Versicherung vorlag und geprüft wurde. Von der Versicherung wurde mir gleichzeitig ein Vertragsangebot ohne Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, also eine Risikolebensversicherung. Im Internet hab ich rausgefunden, dass man sich keinesfalls auf so was einlassen sollte. Der Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung wurde ohne Angaben von Gründen abgelehnt. Es steht nur allgemein \"Aufgrund der Vorerkrankungen bieten wir den Versicherungsschutz nicht an\". Welche Möglichkeiten stehen mir nun offen? Bitte nennen Sie mir Beratungsstellen, die mir helfen können, damit ich dagegen vorgehen kann.

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Soweit hier die Versicherung Ihnen keinen Versicherungsschutz bieten kann, weil bestimmte Vorerkrankungen gegeben sind, haben Sie eigentlich keine Möglichkeiten.

Hier kann es sich nur empfehlen, Anträge bei anderen Anbietern zu stellen.

Es steht den Versicherungen grundsätzlich frei, Sie wegen BU zu versichern. Es besteht kein Kontrahierungszwang.

Ein Rechtsstreit wird sich nicht lohnen. Da auch noch keine Streitigkeit aus einem Versicherungsverhältnis gegeben ist, kann auch der Versicherungsombudsmann nicht eingeschalten werden.

Wenn Ihnen aber das Vorgehen der Versicherung seltsam vorkommt, können Sie sich an die Verbraucherschutzzentralen wenden.

Dort kann man Sie auch über andere Anbieter informieren.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

Nachfrage
Ein weiteres Problem, was ich noch im Internet gefunden habe ist die Tatsache, dass es schwieriger wird bei einer anderen Versicherung einen einen erneuten Antrag zu stellen, da durch meine jetzige Ablehnung bereits ein negativer Eintrag in einer mit der Schufa vergleichbaren Datenbank vorgenommen wurde. Was können Sie dazu sagen? Haben wirklich alle Versicherungen Zugriff auf meine Daten? Hab meinen Antrag bei der Huk24 gestellt, da die laut Stiftung Warentest für ihre gute Berufsunfähigkeitsversicherung angepriesen wurde.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Es gibt tatsächlich die Pflicht, dass man bei weiteren Anträgen angeben muss, dass man schonmal anderswo abgelehnt worden ist.

Es gibt dazu auch eine zentrale Datenbank der Versicherer.

Allerdings heißt das nicht automatisch, dass Sie nicht bei einem anderen Versicherer Erfolg haben.

Sie sollten vor allem mehrere Anträge gleichzeitig stellen.

Am besten ist, Sie suchen einen Makler auf.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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