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Wiedererteilung der fahrerlaubnis

Gefragt am 10.09.2010
16:18 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4576

 

Hallo , ich habe nach einer Trunkenheitsfahrt im August 1997 meinen Führerschein abgeben müsssen 2.05 Promille eine MPU wurde angeordnet.Ich habe bis heute nichts unternommen um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
Nun meine Frage ich habe gehört das nach neuem EU Recht die Fahrerlaubnis ohne Auflagen wieder beantragt werden kann,ohne MPU ohne erneute Prüfung lediglich Sehtest und Erste Hilfe genügen stimmt das?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.09.2010
16:18 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 10.09.2010
16:37 Uhr

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Beantwortet am 10.09.2010 16:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4576

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Menschen, denen die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Strafgericht vor mehr als zwei Jahren entzogen worden war, kommt nach einer Gesetzesänderung eine Erleichterung zugute. Mussten sie bisher damit rechnen, wie ein Fahranfänger eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren zu müssen, wenn zwischen der vorangegangenen Entziehung und dem Antrag auf Neuerteilung mehr als zwei Jahre vergangen sind, wurde diese Regel mit der am 25 ...



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