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Vorladung als Zeuge wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort

Gefragt am 20.03.2010
11:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10359

 

Guten Tag,

ich habe als Halter eines Fahrzeuges eine Vorladung von der Polizei in Wuppertal erhalten:

"Ermittlungssache gegen Unbekannt wegen Unerlaubtes Entfernen vom Unfall ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich. Zur Aufklärung des o.g. Sachverhaltes ist die Überprüfung Ihres PKW erforderlich. Bitte bringen Sie Führerschein und Fahrzeugschein mit"

Zu dem in der Vorladung beschriebenen Zeitpunkt war mein Schwiegervater mit meinem Fahrzeug unterwegs.

An meinem Fahrzeug befinden sich vorne rechts leichte frische Lackspuren von einem grünen Fahrzeug. Diese haben wir erst durch die Vorladung entdeckt.

Mein Schwiegervater vermutet wegen einem Müllwagen leicht nach rechts ausgewichen zu sein und meinte gegen einen Bürgersteig gekommen zu sein.

Vermutlich standen auf dem Bürgersteig Fahrzeuge und er hat ein Auto leicht gestriffen und dies für eine Bürgersteigkante gehalten. Darum ist er weiter gefahren und war sich so einem Unfall überhaupt nicht bewusst.

Aus der Vorladung ist keine Straße oder sonst ein Unfallhergang ersichtlich. Ob es sich überhaupt um die o.g. Müllwagen-Situation handelt, ist um Augenblick nur eine Vermutung.

Wie ist nun die sinnvollste Vorgehensweise? Sollte ich Zusammen mit meinem Schwiegervater zu der Vorladung gehen und den o.g. Sachverhalt so zu Protokoll geben? Sollte ich die Aussage Verweigern, weil dadurch ich einen Verwandten belaste. Sollte nicht vorab eine Anwalt erst Akteneinsicht nehmen? Sollte ein Anwalt bei der Zeugenaussage dabei sein?

Vermutlich hat mein Schwiegervater, wenn auch unwissentlich, Fahrerflucht begangen. Es geht nun darum, sich entsprechend richtig zu verhalten, dass die strafrechtlichen Folgen daraus möglichst gering bleiben. Finanziell gab es eh keinen Grund zu einer Fahrerflucht, da das Fahrzeug Vollkaskoversichert ist.

Der hier antwortende Anwalt sollte grundsätzlich den Vorgang auch übernehmen können und wollen. Ich verfüge über eine Rechtsschutzversicherung.

Vielen Dank vorab.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.03.2010
11:39 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 20.03.2010
12:09 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 20.03.2010 12:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10359

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Aussage verweigern und durch einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen, ist immer die beste Vorgehensweise. Sie müssen einer polizeilichen Ladung nicht folgen. Es reicht, wenn Sie der Polizei schriftlich oder telefonisch mitteilen, dass Sie die Aussage verweigern und Ihr Anwalt Akteneinsicht nehmen wird.

Ob Ihr Auto das Unfallauto ist, wird die Polizei durch die Analyse der Lackspuren herausfinden können ...



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