Kategorie: Verkehrsrecht |
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Frage: Vorladung als Zeuge wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort |
| Gefragt am 20.03.2010 11:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1057 |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
die Aussage verweigern und durch einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen, ist immer die beste Vorgehensweise. Sie müssen einer polizeilichen Ladung nicht folgen. Es reicht, wenn Sie der Polizei schriftlich oder telefonisch mitteilen, dass Sie die Aussage verweigern und Ihr Anwalt Akteneinsicht nehmen wird. Ob Ihr Auto das Unfallauto ist, wird die Polizei durch die Analyse der Lackspuren herausfinden können. Eine Beschlagnahme des Fahrzeuges zwecks Untersuchung wird sich bei genügend tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass es sich um das Unfallauto handelt nicht vermeiden lassen. Die Polizei müßte jedoch nachweisen, wer mit dem Auto gefahren ist. Ob dies auch dann gelingt, wenn Sie die Aussage verweigern, hängt davon ab, welche Zeugen sich sonst noch gemeldet haben. Dies kann nur durch die Akteneinsicht herausgefunden werden. Solange sollten Sie auf jeden Fall die Aussage verweigern. Ihre Rechtsschutzversicherung wird für diesen Fall nicht zahlen. Denn Rechtsschutzversicherungen enthalten grundsätzlich Ausschlußklauseln, für Straftaten, die vorsätzlich begangen werden können. Bei einer Übernahme des Falles durch mich könnten Ihnen Fahrkosten entstehen, die Ihnen durch einen Anwalt vor Ort nicht entstehen. Grundsätzlich bin ich jedoch bereit, den Fall zu übernehmen. Sie erreichen mich unter meiner E Mail Adresse rabernhardmueller@alice-dsl.net Bei einer Übernahme bräuchte ich das Aktenzeichen. Am besten wäre es, wenn Sie die Ladung als PDF Datei senden könnten. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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