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Strafbefehl Schweiz

Gefragt am 02.02.2016
09:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2271

 

Ich wurde Ende letzten Jahres in einer 30 km-Zone geblitzt und war nach Abzug der Toleranzen mit 19 km zu schnell unterwegs.
Ich habe in der schriftlichen Stellungnahme das Vergehen zugegeben, jedoch auch erklärt das
ich -aufgrund von Stau und Umleitung- in einer mir völlig fremden Gegend war und mit der Orientierung beschäftigt
gewesen bin.

Ausserdem war die Messung an der Ortsausfahrt und ich der Meinung ich bin schon wieder auf einer "normalen"
Ortsstrasse (weniger Bebauung, breite, schnurgerade Strasse, kurz vor dem Ortschild)

Nun habe ich einen Strafbefehl erhalten (strafbar gem. Art 27/1 SVG, Art 90 Abs 1 SVG
über
Busse 600 SFR
Gebür 600 SFR
Auslagen 29 SFR
Ich habe nun 6 Tage Zeit um zu bezahlen, und 10 um Einsprache zu erheben,

Lohnt es sich, bzw. ist es erfolgsversprechend Einsprache zu erheben?
Wenn ja, wie muss dies erfolgen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.02.2016
09:05 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 02.02.2016
09:27 Uhr

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Beantwortet am 02.02.2016 09:27 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2271

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

nach hiesiger Einschätzung ist die Einsprache nicht erfolgreich. Gerade wenn Sie in einer fremden Umgebung mit der Orientierung beschäftigt waren, ist dies eher ein Grund langsamer zu fahren oder anzuhalten, um auf der Landkarte oder im Navi nachzusehen, wo Sie sich befinden und erst nach Beendigung der Orientierungsphase weiter zu fahren ...



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