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Kategorie: Verkehrsrecht

Frage: Neuabnahme Roller mit anderem Zylinder

Gefragt am 17.06.2009 01:20 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Bewertung: 0,0 (von 5 Sternen) Neuabnahme Roller mit anderem Zylinder , - von 5 bei 1 Bewertungen hallo.. ich habe vor meinen roller umzubauen.. der grund dafür sind die bergigen straßen hier.. kann ich in meinen roller einen anderen zylinder ( leistungstärkeren zilyndern) einbauen das er mehr power hat.. ich habe die möglichkeit ihn trotz stärkeren zylinder die vorgesc

hallo.. ich habe vor meinen roller umzubauen.. der grund dafür sind die bergigen straßen hier.. kann ich in meinen roller einen anderen zylinder ( leistungstärkeren zilyndern) einbauen das er mehr power hat.. ich habe die möglichkeit ihn trotz stärkeren zylinder die vorgeschrieben geschwindigkeit zu halten da der roller elektronisch über ein geschwindigkeitsmessgerät gedrosselt ist und nicht wie üblich über die drehzahl. die drossel schaltet die zündung aus sobal er schneller als 45 kmh fahren würde und hält somit die 45kmh egal was am motor verändert wird.. er würde nie schneller als 45kmh fahren..

kann man beim tüv eine einzelabnahme machen lassen? und wäre das überhaupt möglich

MFG

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Antwort

Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)

Hallo, zur Frage:
Hat der "andere Zylinder" eine EG-ABE ?

Dies muss das Teil eigentlich haben.
Ich gehe mal von einem JA aus, da andernfalls von dem Einbau nur - sehr dringend - abgeraten werden kann (dies kann strafrechtliche Konsequenzen haben!).
Zudem:
Werden Veränderungen vorgenommen, für die die o. g. Erlaubnisse vorliegen müssen, oder die nicht eingetragen wurden, können diese zum Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn Abgas- und Geräuschemissionen betroffen sind, führen !

Sollte der Zylinder eine EG - ABE haben, genügt das regelmäßig aus. In der Praxis zeigt sich jedoch, das nicht alle Polizeibeamten sich damit auskennen.
Von daher kann ich Ihnen nur raten die EG - ABE mit den Fahrzeugpapieren immer mitzuführen.

Eine Einzelabnahme / Teilegutachten beim TÜV oder DEKRA oder sonst bei einer geeigneten kann durchgeführt werden. Dann sind Sie doppelt abgesichert; müssen aber auch die Kosten hierfür tragen.
Notwendig ist das nicht. Aber dennoch: sicher ist sicher.

Sollte keine EG - ABE vorliegen,
auf jeden Fall ein Teilegutachten machen lassen und immer mitnehmen.

Ich hoffe geholfen zu haben. Gruss in den Tag.

Nachfrage
nein die teile besitzen keinen abe.. ich sprach ja auch von einer leistungsteigerung. das mit der algemeinen betriebserlaubniss weiß ich. diese teile besitzen jedoch keine.. trotz all dem überschreitet der roller nicht die vorgeschriebenen 45kmh.. meine frage war ob man bei dem tüv eine einzelabnahme machen kann.. da der roller nicht mehr 2.3kw sondern 3kw hätte. das man sowas ohne gutachten im verkehr nicht einsetzen darf war mir auch bewust. sonst würde ich hier ja nicht nachfragen ;) . meine frage war vielmehr wie ich das legal bekomme das eine leistungsteigerung in der kw´s vorgenommen wurde und das eintragen ließe... im autobereich geht das ja auch.. und da der roller dan trotzdem nciht schneller als 45 fährt könnte ich mir vorstellen das dies sehr wohl möglich wäre...

Rückantwort
Hallo, das sehe ich auch so. Warum sollte das auch nicht gehen. Ich würde daher zum TÜV gehen und ein Teilegutachten machen lassen. Haben Sie denn diesen Weg schon mal probiert ?

Gruss

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