Kategorie: Verkehrsrecht |
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Frage: Kratzer beim ausparken leider ohne Polizei "geeinigt" |
| Gefragt am 04.03.2010 14:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1050 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Dass Sie die Polizei wieder abbestellt haben ist nicht problematisch in Bezug auf die Mitverschuldensfrage, sofern Sie noch andere Zeugen hier für haben. Hiervon gehe ich nach Ihrer Sachverhaltsschilderung allerdings nicht aus. Grundsätzlich sind Sie als Schädigerin dazu verpflichtet, den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestanden hat. Sie brauchen die Gegenseite aber nicht besser zu stellen als vorher. Sofern es sich nämlich um ein altes Fahrzeug gehandelt hat und dieses also durch die Neulackierung eine Wertsteigerung erfahren würde, müsste die Unfallgegnerin sich einen so genannten Abzug neu für alt gefallen lassen, was zu einer Reduzierung des von Ihnen zu zahlenden Betrages führen wird. Unabhängig davon hat Sie eine so genannte Schadensminderungspflicht, darf also grundsätzlich nicht die teuerste Variante auwählen. Sofern der Kostenvoranschlag also überhöht sein sollte, sollten Sie diesen zurückweisen und einen eigenen Kostenvoranschlag einholen und diesen anbieten. Gegebenenfalls reicht hier auch die von Ihnen angesprochene wesentlich kostengünstigere Reparaturvariante aus. Sollte eine Einigung insoweit nicht erzielbar sein, sollten Sie einen im Verkehrsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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