Kategorie: Verkehrsrecht |
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Frage: Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz |
| Gefragt am 07.09.2010 23:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039 |
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Ich wurde am 05.06.10 auf der Autostrasse bei San Vittore geblitzt. |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
den Inhalt eines künftigen Vollstreckungsabkommens, kann Ihnen noch keiner sagen. Ein Vollstreckungsabkommen, bei dem Sie rückwirkend belangt werden können, ist möglich. Es würde nicht gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. Denn zu schnell fahren, ist auch in Deutschland bereits verboten gewesen, als Sie in der Schweiz zu schnell gefahren sind. Bei uns in Deutschland gibt es den § 722 ZPO Vollstreckung ausländischer Urteile. Danach kann die Schweiz an dem Amtsgericht Ihres Wohnorts ein Vollstreckungsurteil beantragen. Sobald das Vollstreckungsurteil des deutschen Gerichts vorliegt, kann die Schweiz auch hier in Deutschland einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung ihrer Geldforderung beauftragen. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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