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Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz

Gefragt am 07.09.2010
23:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5749

 

Ich wurde am 05.06.10 auf der Autostrasse bei San Vittore geblitzt.
Gemessene Geschwindigkeit (118km/h) nach Abzug der Toleranz 112km/h,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80km/h, also 32km/h zu schnell.
Nach 2 Wochen kam ein Fragebogen zur Feststellung meiner Personalien, den ich beantwortet habe.
Dei Schweizer Behörden haben mir nun per Einschreiben ein "Strafmandat" über insgesamt 1050 CHF und ein Fahrverbot in der Schweiz von einem Monat zugestellt.
Ich habe nicht vor, die Zahlung zu leisten.
Meine Frage ist folgende:
Da es ja noch kein Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt, können mich die Schweizer belangen und welche Schritte habe ich von der Schweizer Seite noch zu erwarten, wenn ich nicht weiter reagiere. Ich habe nicht vor, in den nächsten 3 Jahren die Schweiz zu betreten.
Und wenn so ein Vollstreckungsabkommen zustande käme, könnten mich die Schweizer rückwirkend belangen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.09.2010
23:03 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 08.09.2010
08:25 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.09.2010 08:25 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5749

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

den Inhalt eines künftigen Vollstreckungsabkommens, kann Ihnen noch keiner sagen. Ein Vollstreckungsabkommen, bei dem Sie rückwirkend belangt werden können, ist möglich. Es würde nicht gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen ...



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