Kategorie: Vereinsrecht |
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Frage: Kündigung des Mitglieds während eines Ausschlußverfahrens |
| Gefragt am 18.04.2011 14:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1041 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Vereinsmitglied (und somit auch die Schatzmeisterin) kann grundsätzlich nur unter Einhaltung der in der Satzung bestimmten Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist zwar grundsätzlich immer möglich, diese würde aber voraussetzen, dass aus Sicht der kündigenden Personen im Sinne von § 314 BGB ein wichtiger Grund vorliegt, der es dieser Person nicht mehr zumutbar macht, weiter beziehungsweise bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, an dem Vertragsverhältnis festzuhalten. Hier ist es eher umgekehrt gelagert. Nach ihrer Schilderung kann ich keine Pflichtverletzung Ihrerseits beziehungsweise seitens des Vereins beziehungsweise des Vorstandes erkennen, die eine außerordentliche fristlose Kündigung der Schatzmeisterin rechtfertigen würde. Es erblickt aber dem Verein/Vorstand, diese Kündigung trotzdem zu akzeptieren, damit diese Person schnellstmöglich ausgeschlossen wird beziehungsweise nicht mehr in dem Verein tätig ist. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 Tel. 0471/140240
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