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Urheberrechtsverletzung Homepage

Gefragt am 18.04.2011
14:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4921 | Bewertung 5/5

 

Arbeite seit einigen Monaten als Subunternehmer für eine Gebäudereinigungsfirma und habe auf meiner Homepage
ein Glasreinigungsangebotsformular und ein Formular um Online Termine zu vereinbaren, inhaltlich gleich gestaltet wie für die Firma für die als Subunternehmer tätig bin.

Nun soll ich eine Strafbewährte Unterlassungserklärung
unterschreiben in dem ich mich bereit erkläre 2500 Euro
Schadensersatz zu bezahlen, eine Gebühr in Höhe von 1,3 (Streitwert 30.000 Euro) und eine Auslagenpauschale von 1.005,40 Euro.

Fragen:

Handelt es sich hier schon um eine Urheberrechtsverletzung?
Inhaltlich sind die Formulare zwar gleich,aber nicht 1:1
kopiert.

Besteht ein Schadensersatzforderung wenn ich nachweisslich dadurch keine Neukunden bekommen habe? Mein Einkommen beträgt ja gerade mal 1000 Euro im Monat und diese Forderung
wird mir Sicherlich nicht gut bekommen.

Wie gehe ich weiter vor?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.04.2011
14:08 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 18.04.2011
14:23 Uhr

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Beantwortet am 18.04.2011 14:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4921 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Urheberrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass die Abmahnung darauf gerichtet ist, dass Sie das Onlineformular unzulässiger Weise verwendet hätten.

Hier kann die andere Firma allenfalls einen urheberrechtlichen Schutz auf das Design haben.

Ansonsten kann ein urheberrechtlicher Schutz nur dann in Betracht kommen, wenn Sie Texte und Bilder des anderen Unternehmens verwendet hätten.

Ob tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts der anderen Firma vorliegt, muss anhand einer Augenscheinnahme beider Formulare geprüft werden ...



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