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Kategorie: Urheberrecht

Frage: Urheberrechtsverletzung Homepage

Gefragt am 18.04.2011 14:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Urheberrechtsverletzung Homepage , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Arbeite seit einigen Monaten als Subunternehmer für eine Gebäudereinigungsfirma und habe auf meiner Homepage ein Glasreinigungsangebotsformular und ein Formular um Online Termine zu vereinbaren, inhaltlich gleich gestaltet wie für die Firma für die als Subunternehmer tätig

Arbeite seit einigen Monaten als Subunternehmer für eine Gebäudereinigungsfirma und habe auf meiner Homepage
ein Glasreinigungsangebotsformular und ein Formular um Online Termine zu vereinbaren, inhaltlich gleich gestaltet wie für die Firma für die als Subunternehmer tätig bin.

Nun soll ich eine Strafbewährte Unterlassungserklärung
unterschreiben in dem ich mich bereit erkläre 2500 Euro
Schadensersatz zu bezahlen, eine Gebühr in Höhe von 1,3 (Streitwert 30.000 Euro) und eine Auslagenpauschale von 1.005,40 Euro.

Fragen:

Handelt es sich hier schon um eine Urheberrechtsverletzung?
Inhaltlich sind die Formulare zwar gleich,aber nicht 1:1
kopiert.

Besteht ein Schadensersatzforderung wenn ich nachweisslich dadurch keine Neukunden bekommen habe? Mein Einkommen beträgt ja gerade mal 1000 Euro im Monat und diese Forderung
wird mir Sicherlich nicht gut bekommen.

Wie gehe ich weiter vor?

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass die Abmahnung darauf gerichtet ist, dass Sie das Onlineformular unzulässiger Weise verwendet hätten.

Hier kann die andere Firma allenfalls einen urheberrechtlichen Schutz auf das Design haben.

Ansonsten kann ein urheberrechtlicher Schutz nur dann in Betracht kommen, wenn Sie Texte und Bilder des anderen Unternehmens verwendet hätten.

Ob tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts der anderen Firma vorliegt, muss anhand einer Augenscheinnahme beider Formulare geprüft werden.

Der Schadensersatzanspruch der Gegenseite kann sich hier nicht darauf erweitern, dass Sie mit dem Formular Neukunden werben. Hier besteht nur dann ein Konflikt, wenn Ihnen der Sub-Vertrag verbietet, Neukunden zu werben. Mit der Abmahnung hat das aber nichts zu tun.

Sie sollten also zunächst die Formulare nach dem Aussehen prüfen lassen. Gern können Sie mir die Links zukommen lassen. Dann kann ich nachschauen.

Dann muss man je nach Ergebnis entscheiden, wie es weitergeht.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage
http://www.fensterreinigung.de/fensterreinigung/terminvereinbarung.php
Link Terminvereinbarung Fensterreinigung24.de


http://www.fensterreinigung.de/fensterreinigung/angebot-zugaenglich.php
Link Angebotskalkulator Fensterreinigung24.de


http://www.fensterreinigung.de/fensterreinigung/impressum.php
Impressum Fensterreinigung24.de


http://www.aw-gebaeudereinigung.de/terminvereinbarung.html
Link Terminvereinbarung Gebäudereinigung Welter


http://www.aw-gebaeudereinigung.de/glasreinigung_angebot_anfordern.html
Link Angebot anfordern Gebäudereinigung Welter


http://www.aw-gebaeudereinigung.de/impressum.html
Impressum Gebäudereinigung Welter

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Man kann zwar strukturelle Ähnlichkeiten erkennen, aber keine unerlaubte Verwendung von geistigem Eigentum.

Von daher würde ich ohne Kenntnis des Abmahnschreibens sagen, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen.

Sie können mir aber auch gern das Abmahnschreiben per Email oder Fax zusenden. Dann kann ich noch genauer prüfen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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