Kategorie: Urheberrecht |
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Frage: automatisch nutzungsrecht? |
| Gefragt am 13.11.2009 13:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 2007 einen Laden eröffnet. Da ich selbst Grafik-Designerin bin, habe ich das komplette visuelle Erscheinungsbild selbst gestaltet: Logo, Aussenwerbung, Website, Internetshop, Flyer, Geschäftspapiere etc. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt: Um diese Frage abschließend beurteilen zu können, wäre es nötig, das Design einzusehen bzw. entsprechende Fotos hiervon. Ich gehe jedoch sehr stark davon aus, dass das Design eine gewisse Schöpfungshöhe im urheberrechtlichen Sinne erreicht hat, so dass das Design urheberrechtlichen geschützt ist bzw. mit anderen Worten sieht die Urheberrechte hieran haben. Dies bedeutet, dass Sie der Nachfolgerin das Design und drumherum nicht einfach unentgeltlich überlassen müssen, sondern mit dieser eine Nutzungsgebühr aushandeln könnten/sollten. Sollte ihre Nachfolgerin ohne Ihre Erlaubnis das Design weiter verwenden, so wird sie sich voraussichtlich eines urheberrechtlichen Verstoßes Ihnen gegenüber haftbar machen, weshalb Sie eine Abmahnung aussprechen können bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen könnten. Sehr gerne wäre ich bereits unter Anrechnung der hier geleisteten Erstberatungsgebühr Ihr Design daraufhin zu überprüfen, ob hieran letztendlich eine urheberrechtlichen Schutz besteht, damit Sie eine abschließende rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Sollten Sie Interesse haben, zu können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen über meine unten genannte E-Mail-Adresse. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag und ein schönes Wochenende! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax.0471/57774 |
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