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Wohnung Durchsuchung auf Verdacht

Gefragt am 30.09.2009
14:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4072

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bei meinem Sohn wurde gestern Nacht die Wohnung durch sucht und alle PC´s beschlagnahmt.
Er steht unter Verdacht, an einem bestimmten Tag Kinderpornos in einer Tauschschbörse angeboten und selbst welche aus dem Netz herunter geladen zu haben.
Seine Internet IP Adresse wurde bei den Fandungen der Polizei gefunden.

Mein Sohn war an diesem bestimmten Tag nicht zu Hause und kann dies auch glaubhaft nachweisen.

Wie können wir jetzt weiter vorgehen?
Ist es klug, sich sofort einen Anwalt zu nehmen?

Danke.
MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.09.2009
14:52 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 30.09.2009
15:10 Uhr

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Beantwortet am 30.09.2009 15:10 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4072

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Fragsteller,

Durchsuchungen sind bei Ihrem Sohn nach § 102 StGB vorgenommen worden, die Beschlagnahme erfolgte nach § 94 StPO. Beide Ermittlungsmaßnahmen können bei Gefahr im Verzug ohne richterliche Anordnung durch die Ermittlungsbehörde vorgenommen werden, §§ 105, 98 StPO.

Gegen beide Ermittlungsmaßnahmen können Sie aber jedenfalls Widerspruch einlegen und die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nochmals richterlich überprüfen lassen, § 98 Abs ...



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