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Kategorie: Strafrecht

Frage: Verstoß gegen BtmG

Gefragt am 15.10.2009 13:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1047

Liebe Experten,

letze Woche erhielt ich einen Brief vom Kriminalfachdezernat. Darin stand, dass ich als Beschuldigter in der Ermittlungssache wegen einem Verstoß gegen das BtmG gebeten werde, mich zu einer Vernehmung/Anhörung zu begeben.
Dieser Vorladung bin ich- trotz Internetrecherche und dem Rat, nicht zu erscheinen und die Sache sofort einem Anwalt zu übergeben- heute nachgegangen. Ich war mir keinerlei Schuld bewusst und wollte erstmal wissen, um was es eigentich geht.
Bei der Polizei erklärte man mir, dass es eine Durchsuchung bei einem Online-Händler gegeben habe, bei welcher auch meine Daten gefunden wurden. Dieser Onlinehändler vertreibt Räuchermischungen. Die Polizei ist nun in Besitz von 3 ausgedruckten Rechnungen, auf denen meine Daten und Bestellungen ersichtlich sind.
Ich habe mich zu der Sache ggü. der Polizei nicht geäußert,nur meine Personalien angegeben. Zum Sachverhalt allerdings keinerlei Angaben gemacht. Es wurden auch keine Drogentests etc durchgeführt bei mir heute.
Die betroffenen Räuchermischungen waren ja lange Zeit legal erhältlich in Deutschland. Dies wurde ja allerdings zu Anfang des Jahres geändert, sie fallen nun unter das BtmG.
Der Onlinehändler hat auf seiner Homepage allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Produkte keinerlei verbotene Substanzen enthalten würden und auch nach der neuen Gesetzgebung keine verbotenen Stoffe enthalten seien.
Nun meine Fragen. Was habe ich nun zu erwarten? Die Polizisten wollten auch wissen, ob ich in Besitz eines Führerscheins bin, was ich mit ja beantwortete. Aufgrund meiner Situation, ich studiere noch und möchte danach in den Staatsdienst in Bayern gehen, würde mich besonders interessieren, ob ich nun einen Eintrag wegen Verstoßes gegen das BtmG habe. Ich bin zuvor noch nie mit der Polizei in Kontakt geraten.
Kann ich belangt werden, obwohl der Händler ausdrücklich auf die Legalität hingewiesen hat? Ich muss auf jeden Fall dringendst verhindern, dass ich einen Eintrag wegen BtmG bekomme. Außerdem habe ich Angst, dass die Sache an meine Führerscheinstelle weitergegeben wird.
Vielen Dank für die hoffentlich schnelle Antwort! ;)

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es war hier schonmal sehr gut, dass Sie sich nicht zur Sache geäußert haben. Sie sollten nunmehr einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen, Sie in dieser Sache zu verteidigen. Der Kollege wird dann Akteneinsicht beantragen und kann so das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Da nicht angegeben ist, um welchen Stoff es sich handelt, kann nicht erörtert werden, inwieweit hier ein Verstoß gegen das Btmg vorliegt und welche Konsequenzen im Detail drohen.

Allerdings ist hier schon davon auszugehen, dass bei einem einmaligen Vergehen keine größere Strafe, geschweige denn ein Eintrag in das Bundeszentralregister erfolgen.

Hier wird der Anwalt eine Einstellung gegen Auflage, also im Zweifel Zahlung eines Geldbetrages, erwirken können.

Allerdings kann hier der Hinweis, dass die angebotene Ware legal ist, nicht dazu führen, dass Sie hier nicht dennoch eines Verstoßes belangt werden.

Mit Hilfe eines Anwalts steht hier aber nichts zubefürchten. Insbesondere kann der Anwalt dahingehend taktieren, dass der Eintritt in den Staatsdienst nicht gefährdet ist.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

Nachfrage
Mir wird vorgeworfen, dass ich 3 Bestellungen von p.e.p spice getätigt habe. Spice wurde ja zu Anfang des Jahres verboten,weil es synthetische Cannabinoide enthält. Diese sind nun anscheinend auch in p.e.p spice entdeckt worden. Der Händler hat allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Produkte keine von diesen nun verbotenen Substanzen enthalten würden, auch nach der neuen Gesetzeslage.
Ich verstehe nicht, wie man mich deswegen belangen darf. Außerdem möchte ich wissen, warum die Polizei unbedingt wissen wollte, ob ich einen Führerschein habe.
Falls es zu einer Einstellung kommt, was ja wahrscheinlich ist, wie sie sagen, kann dann niemand sehen, dass ich einmal mit einem Verstoß gegen das Btmg zu tun hatte? Wie erwähnt, es geht um die Anstelllung in den Staatsdienst, speziell Lehramt.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage möchte ich gern wie folgt beantworten:

Wenn das Produkt p.e.p. spice verboten wurde, darf es nicht erworben und besessen werden. Auch wenn hier der Händler angibt, dass sein Produkt „sauber“ ist, dürfen Sie sich nicht darauf verlassen. Es gilt der Grundsatz „Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.“

Die Polizei wollte sicherlich wissen, ob Sie einen Führerschein haben, um mit zu prüfen, ob Sie eventuell unter Einfluss des Stoffes Auto gefahren sind. Alternativ kann hier auch erwogen werden, Sie gegebenenfalls mit einem Fahrverbot zu bestrafen.

Der noch von Ihnen zu beauftragende Anwalt wird eine entsprechende Strategie mit Ihnen besprechen, um das Versehen mit dem spice aus der Welt zu schaffen. Er wird für Sie auch erreichen, dass es keinen entsprechenden Eintrag in das BZR gibt und Sie daher auch problemlos in den Staatsdienst gehen können.

Sobald das Verfahren hier entsprechend eingestellt wird, ist das Vergehen auch für niemanden mehr sichtbar.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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