Kategorie: Strafrecht |
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Frage: unverzüglich zum Haftantritt?! |
| Gefragt am 16.02.2010 16:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Vorab möchte ich kurz erklären, dass es mir nicht möglich ist zu beurteilen, ob die Haft überhaupt gerechtfertigt ist bzw. ob Sie sich strafbar gemacht haben. Ich gehe daher bei meiner Antwort also davon aus, dass die Ladung zum Haftantritt zunächst rechtmäßig erfolgte und dass hier die Frage geklärt werden soll, ob und gegebenenfalls wie ein Haftaufschub gewährt werden kann. Gem. § 456 StPO kann ein vorübergehender Haftaufschub dann erteilt werden, wenn dem Verurteilten oder seiner Familie durch die sofortige Vollstreckung erhebliche und insbesondere außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen. Dies könnte in Ihrem Fall z.B. die Betreuung für Ihr Kind sein oder ähnliches, wie z.B. eine Krankheit, etc. Für ein solches Aufschubgesuch müssten Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Effektiver wäre es , wenn Sie einen im Strafrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen würde. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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