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Strafprozess wg. Bertug

Gefragt am 16.05.2011
17:50 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4273

 

Per Ebay-Kleinanzeige wurde von einem besten Freund ein
I-phone zum Preis von 486 Euro versandt. Das Paket wurde mit
1,02 kg verschickt (DPD-Beleg vorhanden). Angekommen ist das
Paket mit 300g laut Aussage der Empfängerin (Nachricht per
E-mail liegt diesbezüglich vor). Paket wurde vom Nachbarn
angenommen (DPD-Beleg). Nun wird der beste Freund
vom Amtsgericht wegen Betrugs angeklagt. Ich würde der Em-
pfängerin den Schaden ersetzen, weil ein eventueller
Prozess die beginnende Berufskarriere zerstören könnte.

Ist mein Vorschlag gut und kann die Klägerin die Anzeige
wieder zurückziehen, wenn ich Sie mit finanziellem Ausgleich
dazu bewegen würde? Oder wäre das Durchstehen des Prozesses
besser? Leider wurde der Angeklagte bereits wg. Betrugs ver-
urteilt.
Danke für Ihre Auskunft

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.05.2011
17:50 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 16.05.2011
18:52 Uhr

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Beantwortet am 16.05.2011 18:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4273

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann nicht zurückgezogen werden. Zurückziehbar ist nur ein Strafantrag bei einem "Antragsdelikt". In diesem Fall handelt es sich jedoch um ein "Offizialdelikt", da der Gegenstandswert über 50,00 € liegt. Nur wenn er darunter läge, könnte der Betrug durch § 263 Absatz 4 StGB iVm. § 248a StGB zum Antragsdelikt werden. Die Strafanzeige führt bei einem bestehenden Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) daher zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegen die angezeigte Person und gegebenenfalls zur Anklage ...



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