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Strafanzeige wegen Sachbeschädigung

Gefragt am 17.09.2009
14:43 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5383

 

Zur kurzen Erläuterung:

Seit ca. 1 Jahr wohnt neben uns eine Frau (russ. Staatsbürgerschaft), die uns und auch meine Eltern ständig
Mit irgendwelchen herbei gezogenen Sachen konfrontiert und belästigt. Diese Frau scheint absolut voller Neid zu sein. Wir wohnen seit 20 Jahren ohne irgendeinen Streit in unserem Haus, seit die neue Nachbarin dort wohnt, ist es mit der Ruhe am Ende.


Jetzt zur eigentlichen Sache: Mein Mann ist zur Zeit dabei auf dem Grundstück meiner Eltern einen neuen Zaun anzubringen, dazu ist zu sagen, dass meine Eltern seiner Zeit den Zaun 40cm von der eigentlichen Grenze entfernt angebracht haben, um Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden. Im Zuge der Erneuerung des Zaunes, musste von meinem Mann ein Strauch entfernt werden, der eindeutig
Auf unserem Grundstück stand. Die Nachbarin hatte aber mal wieder nichts besseres zu tun und hat dann am Freitag meinen Mann angezeigt
Die Polizei war dann am Freitag Abend da und hat sich die Sachlage angeschaut. Nachdem wir der Polizei dann erklärt haben, dass der Strauch eindeutig noch auf unserem Grundstück stand, ging die Nachbarin dann am Freitag Abend noch hin und fing an die Grenzsteine frei zu schaufeln, dabei hat Sie dann wohl festgestellt, dass Sie im Unrecht ist. Ich bin der Meinung, bevor man eine STRAFANZEIGE gegen
Jemanden in die Wege leitet, sollte so etwas doch vorher geprüft werden, nicht erst hinterher!

Lt. der Polizei wurde der Antrag auf Strafanzeige von der Nachbarin zurück gezogen, heute ging bei uns ein schriftliches Entschuldigungsschreiben in der Sache ein, wo dieses von ihr auch nochmals erwähnt wird.


Heute morgen hat mein Mann dann eine Vorladung erhalten, diese auch anbei.

Jetzt stellt sich die Frage, ob er sich zu dem Termin anwaltlich vertreten lassen kann und wer diese Kosten dann tragen muss und weiter ob sicher gestellt ist, dass er vollständig rehabiliert ist in der Sache und was wir nun gegen die NAchbarin in der Hand haben.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.09.2009
14:43 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 17.09.2009
15:21 Uhr

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Beantwortet am 17.09.2009 15:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5383

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Ihr Mann nicht dazu verpflichtet ist, zu polizeilichen Vernehmungen zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen.

Darüber hinaus steht es ihm natürlich frei, einen Anwalt mit seiner weiteren Vertretung zu beauftragen.

Dieser Anwalt würde zunächst gegenüber der Polizei seine Vertretung anzeigen und Einsichtnahme in die polizeilichen Ermittlungsakten nehmen.

Nach dieser Einsichtnahme könnte dann anhand der Angaben der Nachbarin die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit abgeklärt werden.

Grundsätzlich könnten die Anwaltskosten nur dann als Schadensersatzanspruch auf die Nachbarin abgewälzt werden, wenn dieser nachgewiesen werden könnte, dass sie gegenüber Ihrem Mann vorsätzlich eine falsche Verdächtigung begangen hat, in dem sie ihn einer Sachbeschädigung bezichtigt hat ...



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