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Kategorie: Strafrecht

Frage: Gerichtstermin verlegung

Gefragt am 20.01.2012 21:07 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

guten Tag habe eine Frage
Ich habe am kommenden diesnstag einen gerichts termin den ich verschieben will wegen meiner Psyche! ich habe von meinen Psychater volgendes Schreiben bekommen:

Herr Stefan xyz geb. am .... hat sich heute in meiner Praxis vorgestellt um eine Ambulante Psychotherapie wahrzunehmen.er leidet unter panikstörungen (ICD-10 F41.0)u. einer mittelgradigen depressiven Episode (F32.1) und Somatisierungsstörungen (F45.0).
Auf Grund dieser Störungen ist Herr xyz zurzeit verhandlungsunfähig und kann aus psychotherapeutischer Sicht an den vorgesehenen Gerichtstermin am dienstag den ..... nicht teilnehmen.
Derzeit ist nicht absehbar, wann Herr xyz verhandlungsfähig sein wird, da erst eine ausreichende Stabilisierung seiner Persönlichkeit mittels Psychotherapie erreicht sein sollte.


nun meine Frage!
Reicht dieses Schreiben aus fürs Gericht ?
Mein Psychater meinte schon das sich kein Richter über dieses schreiben hinweg setzen kann !

danke für ihre antwort!

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn es sich um das 1. mal handelt und wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um ein Gefälligkeitsattest handelt, dürfte dies ausreichen.

Allerdings sollten Sie Ihren Psychiater gegenüber dem Gericht von seiner Schweigepflicht entbinden, damit das Gericht nach fragen kann, wenn es mit den medizinischen Fachbegriffen in dem Attest nichts anfangen kann.
Das Attest und die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht sollten Sie bereits jetzt an das Gericht faxen und das Original unverzüglich mit der Post hinterher senden.

Wenn das Gericht bereits in früheren Terminen angeordnet hat, dass Sie das Gutachten eines Amtsarztes brauchen, reicht das Attest Ihres Psychiaters nicht aus.

Wichtig ist jedoch noch die Frage zu klären, in welcher Funktion Sie vor welchem Gericht erscheinen sollen. Sollten Sie Angeklagter in einem Verfahren sein, dass durch einen Strafbefehl eingeleitet wurde, wäre es unter Umständen zumutbar, dass Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen, so dass dann trotz des Attestes keine Verschiebung möglich ist. Denn dann wäre Ihre persönliche Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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