Kategorie: Strafrecht |
|---|
Frage: Gerichtstermin verlegung |
| Gefragt am 20.01.2012 21:07 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
|
guten Tag habe eine Frage |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn es sich um das 1. mal handelt und wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um ein Gefälligkeitsattest handelt, dürfte dies ausreichen. Allerdings sollten Sie Ihren Psychiater gegenüber dem Gericht von seiner Schweigepflicht entbinden, damit das Gericht nach fragen kann, wenn es mit den medizinischen Fachbegriffen in dem Attest nichts anfangen kann. Das Attest und die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht sollten Sie bereits jetzt an das Gericht faxen und das Original unverzüglich mit der Post hinterher senden. Wenn das Gericht bereits in früheren Terminen angeordnet hat, dass Sie das Gutachten eines Amtsarztes brauchen, reicht das Attest Ihres Psychiaters nicht aus. Wichtig ist jedoch noch die Frage zu klären, in welcher Funktion Sie vor welchem Gericht erscheinen sollen. Sollten Sie Angeklagter in einem Verfahren sein, dass durch einen Strafbefehl eingeleitet wurde, wäre es unter Umständen zumutbar, dass Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen, so dass dann trotz des Attestes keine Verschiebung möglich ist. Denn dann wäre Ihre persönliche Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht!
