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co2 Pistole getunt

Gefragt am 13.09.2010
23:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 12741

 

Ich habe blöderweise bei einer Co2 Luftpistole mit "f" im Fünfeck" eine Tuningfeder eingebaut ,welche angeblich die Leistung steigern soll ,eingebaut. Für Waffen mit "f" im fünfeck gilt eine maximale Schußenergie von 7,5 Joule. Die Kripo bekam Wind davon und haben mich besucht. Sie fragten mich,was ich mit der Feder gemacht hätte,hatten ein Hausdurchsuchungbescheid dabei. Ich habe zugegeben die Feder eingebaut zu haben und die waffe sofort übergeben. Die Waffe wird erstmal geprüft. Ich besitze einen kleinen Waffenschein,den ich mir wahrscheinlich von der Backe schreiben kann. aber das wäre das kleinste Problem. Womit kann ich etwas rechnen,wenn die Waffe tatsächlich eine höhere Schussenergie als 7,5Joule hat? (was ich aber nicht glaube).Oder was ist,wenn die energie unter 7,5 joule ist ,aber man darf auch bei einer 7,5 joule Waffe nichts verändern.Wenn das Ergebnis der Prüfung da ist,wie soll ich mich verhalten,wenn ich geladen werde? Gint es eine Gerichtsverhandlung oder wird das strafmass so festgesetzt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.09.2010
23:35 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 14.09.2010 01:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 12741

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsinformationen gern wie folgt Stellung nehme.

Der Erwerb und Besitz einer CO2-Waffe mit bis zu 7,5 Kilojoule Bewegungsenergie, die mit dem Prüfkennzeichen "F" versehen ist, ist grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei. Für das Führen dieser Waffe bedarf es gemäß § 10 Absatz 4 WaffenG in Verbindung mit der Anlage 2 zu diesem Gesetz einer entsprechenden Erlaubnis (kleiner Waffenschein).

Sämtliche CO2-Waffen, die zur Steigerung der Geschossgeschwindigkeit technisch manipuliert werden, sind illegal ...



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