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Kategorie: Strafrecht

Frage: Ausspähen von Daten-Vorladung der Kriminalpolizei

Gefragt am 03.02.2010 14:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035

Ich habe heute eine Vorladung durch die Kriminalpolizei ..... (zuständig für meinen Wohnort) erhalten zur Vernehmung wegen "Ausspähen von Daten" Tatzeit 1.4.2009. Tatort: noch ungeklärter Ort in Deutschland, verm. ...." (mein Wohnort). Ich weiß beim besten Willen nicht, was da gemeint sein könnte, möchte aber auch andererseits keinerlei Fehler etwa auch Unsicherheit machen. was soll ich tun?

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie sollten hier den Termin absagen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.

Dann sollten Sie sich entweder selbst schriftlich einlassen oder am besten einen Anwalt beauftragen.

Dieser wird dann Akteneinsicht beantragen und Sie entsprechend verteidigen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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