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Kategorie: Strafrecht

Frage: 2 Verhandlungen + Pflichtverteidiger

Gefragt am 29.06.2011 14:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Guten Tag

Im Februar 2009 wurde ich vom gericht wegen betrugs zu 3 jahren bewährung verurteilt. (einmal 6 monate und einmal 8 Monate)
leider wurde ich in der bewährungszeit ungewollt wieder straffällig,auch wegen betrug,möchte aber erwähnen das ich beiden antragsgegner das geld wieder zurück erstattet habe.einer der antragssteller hat dem gericht auch mitgeteilt das er die anzeige wieder zurück nimmt,da ich den schaden beglichen habe.
nun habe ich heute die vorlandung bekommen in der auch steht das mir ein plichtverteidiger bestellt wurde.
es wurde ausserdem mein bewährungshelfer zum termin ebenfalls mit vorbestellt.Warum?
zu der sache wo ich 2009 verurteilt wurde möchte ich noch sagen,das ich die geldsumme,die ich an die entschädigten zahlen musste,schon komplett und pünkllich abgezahlt habe innerhalb meiner bewährungszeit.meien bewährungszeit endet im februar 2011.
zu mir,ich habe 4 kinder bin derzeit noch im elternurlaub.

auf was kann ich mich jetzt evtl. einstellen,natürlich habe ich angst vor einer haftstrafe.
Ich möchte noch erwähnen das ich ausser den zwei bestehenden verhandlungen (es wurde zu einer verhandlung zusammer gemacht) nicht weiter auffällig bin/war.ich führe sonst,auch laut meines bewährungshelfers,ein geordnetes leben mit meinen 4 kindern.
mfg

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es droht natürlich ein Bewährungswiderruf.

Da Sie aber Kinder haben, wird es ein letztes Mal möglich sein, die Haftstrafe auszusetzen.

Hier könnte man daran denken, die Bewährungsauflagen zu verschärfen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage
was mich nur stutzig macht an der ganzen sache ist,da smeine bewährungshelfer auch zum termin geladen ist.
und wie gesagt sind die beträge zurück erstatten wurden.
und einer der antragssteller hat die anzeige komplett zurück gezogen.
für die andere sache habe ich sogar eine zeugin das der gegenstand,den ich verkauft habe wirklich existiert da ich dieses von meiner mutter zu weihnachten bekommen habe.meine mutter die ich als zeugin benannte wurde nicht vorgeladen.allerdings konnte hermes,aus welchen grund auch immer,die maschine nicht zustellen,dies teilte ich dem käufer mit,dieser legte sofort käuferschutz bei paypal ein und das geld wurde meinem konto wieder abgezogen,worauf hin ich dem käufer mitteilte das ich die maschine nicht versende ehe er den fall wieder schliesst.das tat er auch nicht und paypal erstatte dem käufer das geld zurück.
bei der anderen geschickte wurde da spaket vond er post nicht abgeholt und es verlief sich im sand.allerdings habe ich dem käufer da sgeld erstattet und er schrieb ans gericht das er die anzeige zurück nimmt da er sein geld erhalten hat.

wie gesagt bekamm ich 2009 eine bewährugststrafe die jetzt im februar 2011 abgelaufen wäre.

was meinen sie mit verschärfung der bewährungsauflagen?
wie sicher wäre denn eine haftstrafe für mich?

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Der Bewährungshelfer ist geladen, weil er Auskunft geben soll über Sie.

Er kann auch abschätzen, ob es Sinn macht, Ihnen erneut die Bewährung zu gewähren oder ob man diese widerrufen muss.

Ihr Anwalt muss darauf plädieren, dass es wegen der Kinder nicht geht, dass Sie ins Gefängnis gehen und im Gegenzug anbieten, dass die Bewährungsauflagen verschärft werden, als z.B. öfter melden, Sozialstunden.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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