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Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert

Gefragt am 12.08.2011
12:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4551

 

ich habe im jahr 2008 ein onlinegeschäft übernommen. der übergebende person hat mir dabei mitgeteilt, dass sie gewerblich weiterhin aktiv bleibt. sie hat mir draufhin zwei rechnungen (waren und software) mit ausgewiesener umsatzsteuer ausgestellt und bezahlt bekommen. ich habe von meinem finanzamt die vorsteuer im 2008 zurückbekommen. durch die betriebsprüfung wurde jedoch festgestellt, dass die übergebende person gegenüber seine finanzamt mitgeteilt hat, dass es hierbei um eine völlige geschäftsaufgabe handelt und somit alles umsatzsteuerfrei ist. sie hat dabei die erhaltene bruttobetrag da gemeldet.
mein finanzamt verlangt von mir die rückerstattung des umsatzsteuers.

habe ich da eine change, entweder diese summe nicht an finanzamt z bezahlen oder von ehem. inhaber zurückzubekommen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.08.2011
12:13 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 12.08.2011
12:41 Uhr

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Beantwortet am 12.08.2011 12:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4551

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Sofern es sich tatsächlich um einen mehrwertsteuerfreie Geschäftsaufgabe gehandelt hat, würde tatsächlich keine Umsatzsteuer anfallen und es hätte auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden dürfen.

In diesem Fall könnten Sie die Umsatzsteuer dann leider auch nicht wieder bekommen.

Nach Ihrer Schilderung ist der Fall so gelagert.


Meiner Meinung nach kommt hier ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Veräußerer in Betracht. Hierbei kommt es aber insbesondere darauf an, was mit dem Verkäufer vereinbart gewesen ist ...



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