Kategorie: Steuerrecht |
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Frage: Finanzrecht |
| Gefragt am 14.12.2009 20:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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hallo, |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Leider geht aus Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht ganz eindeutig hervor, welche Art von Partnerprogrammen Sie meinen. Ich geh davon aus, dass Sie die üblichen Formen von sog. Affiliate-Marketing meinen. In Bezug auf die steuerlichen Aspekte gelten jedenfalls die allgemeinen Grundsätze. Das bedeutet, dass Sie die Tätigkeit grundsätzlich dem Finanzamt melden müssen, sofern Sie hieraus Einnahmen erzielen (und zwar im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung). Des Weiteren gelten die allgemeinen Steuerfreibeträge. Gem. § 32a EStG hat jeder Person grundsätzlich einen Steuerfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro. Dieser kann sich weiterhin erhöhen, etwa wenn der Steuerpflichtige Kinder hat, schwerbehindert ist, etc. Um den genauen Freibetrag zu errechnen wäre eine genaue Kenntnis der Situation erforderlich, was im Rahmen einer Erstberatung nicht abschließend beantwortet werden kann. Gegebenenfalls sollte ein Steuerberater konsultiert werden. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774 |
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