Kategorie: Steuerrecht |
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Frage: ebay online handel |
| Gefragt am 29.10.2009 11:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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ich verkaufe auf ebay alte gebrauchte computer und gebrauchte videospiele (nintendo playstation) |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie die Verkäufe gewerblich durchführen, unterfallen sie der Steuerpflicht. Eine Vorsteuer werden Sie nur dann verrechnen können, wenn Sie diese auch tatsächlich entrichtet haben. Dies wäre durch eine Rechnung zu belegen, die seitens der Verkäufers (wo Sie die Ware kaufen) einen Steueranteil ausweist. Wenn die Verkäufer, wo Sie erwerben, aber nicht gewerblich tätig sind, werden Sie eine solche Rechnung nicht bekommen. Denn es gilt, dass dieser Verkäufer, so er eine Rechnung mit ausgewiesenem Steueranteil ausgibt, seinerseits der Steuerpflicht unterfällt. Dies will der nichtgewerbliche Verkäufer freiich vermeinden. Außerdem ist auch davon auszugehen, dass die Preise, zu denen Sie kaufen, auch tatsächlich keinen Steueranteil enthalten, da es sich ja um nichtgewerbliche Verkäufer handelt. Von daher werden also Verkäufer, die nicht gewerblich tätig sind, eine solche Rechnung nicht ausstellen. Im Ergebnis gilt: Kaufen Sie die Ware von gewerblichen Verkäufern, dann müssen Sie sich eine Rechnung geben lassen, aus dem der Steueranteil hervorgeht. Kaufen Sie von nichtgewerblichen Verkäufern, so ist im Kaufpreis auch keine Steuer enthalten, die Sie wiederum als Vorsteuer geltend machen können. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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