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bareinzahlung auf geschäftskonto

Gefragt am 14.03.2013
17:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3584

 

ich bin nebenberuflich selbsständig und habe im Jahr 2011 ca. 8000,- Euro auf das geschäftskonto als privateinlage eingezahlt. jetzt will das fa wissen woher dieses geld stammt. es stammte aus einer barschenkung meiner eltern. diese haben jedoch nur noch einen kontoauszug über einen teil der summe. meine eltern bestätigen aber schriftlich das sie mir die summe x gegeben haben. müssen meine eltern jetzt auch noch den anderen teil des
geldes belegen können woher die summe stammt oder reicht das sie es schriftlich bestätigen mir geld geschenkt zu haben.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.03.2013
17:50 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 14.03.2013
18:00 Uhr

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Beantwortet am 14.03.2013 18:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3584

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Eltern sind in dem Besteuerungsverfahren gegen Sie Zeugen. Wenn diese Zeugen glaubwürdig sind, müssen diese die Schenkung nicht belegen ...



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