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§ 35 a ESTG

Gefragt am 18.04.2010
11:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4538

 

Sg D&H,

wir haben im Jahr 2008 unsere Wohnung renoviert.

Die Rechnung haben wir heute mit dem Datum 20.11.2008 erhalten. Die Steuererklärung 2008 und 2009 ist erfolgt.

Kann ich die in der Rechnung enthaltenen Lohnkosten mit diesem Rechnungsdatum auch 2010 in meiner Steuererklärung angeben oder muss die Rechnung auf das heutige Datum geändert werden.

mfg
Englert

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.04.2010
11:14 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 18.04.2010
12:42 Uhr

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Beantwortet am 18.04.2010 12:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4538

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Dies stellt grundsätzlich kein Problem dar. Da das Leistungsdatum (2008) und das Rechnungsdatum (2010) aber etwas sehr ungewöhnlich sind, würde ich auf eine Korrektur des Rechnungsdatums auf 2010 bestehen.

Aktuell ist das Rechnungsdatum nämlich falsch, da das Leistungsdatum zwar in 2008 liegt, das ordnungsgemäße Rechnungsdatum aber immer das Datum der Ausstellung, also 2010 beinhalten muss ...



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