Kategorie: Steuerrecht |
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Frage: § 35 a ESTG |
| Gefragt am 18.04.2010 11:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Sg D&H, |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Dies stellt grundsätzlich kein Problem dar. Da das Leistungsdatum (2008) und das Rechnungsdatum (2010) aber etwas sehr ungewöhnlich sind, würde ich auf eine Korrektur des Rechnungsdatums auf 2010 bestehen. Aktuell ist das Rechnungsdatum nämlich falsch, da das Leistungsdatum zwar in 2008 liegt, das ordnungsgemäße Rechnungsdatum aber immer das Datum der Ausstellung, also 2010 beinhalten muss. Damit es zu keinen Verwirrungen bei dem zuständigen Finanzamt kommt, sollten Sie das Rechnungsdatum also bitte ändern lassen. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag und ein erholsames Wochenende! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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