Kategorie: Sozialversicherungsrecht |
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Frage: Vorzeitige Rente mit Abschlag anstelle von Arbeitslosigkeit |
| Gefragt am 15.04.2011 13:17 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1034 |
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Mein Alter 56 ( fast 57Jahre). |
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Beantwortet von Jan Wilking (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt: Wenn Sie Jahrgang 1954 sind, beträgt Ihr reguläres Renteneintrittsalter 65 Jahre und 8 Monate. Sie können frühestens mit 63 die gesetzliche Rente beantragen, wobei aber ein Abschlag von knapp 10% in Kauf zu nehmen ist, der lebenslang, also auch nach Erreichen des regulären Eintrittsalters fortbesteht! Eine detaillierte Übersicht finden Sie z.B. hier: http://www.ruv.de/de/download/altersvorsorgeportal/altersrentenbezug_ab_1947.pdf Wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sollte dieser genutzt werden. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion. Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen |
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