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Zwangsversteigerung,Nachbarschaftsrecht

Gefragt am 07.12.2009
18:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3993

 

Ich habe fogende Frage:
Ich habe vor einigen Wochen ein Grundstück im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahren ersteigert.Ein Lagerplatz von 1.500 qm. Neben diesem Grundstück hat die Schwester des Vorbesitzers von meinem ersteigerten Grundstück noch ein kleines Grundstück von 240 qm.Diese Grundstück ist nur über mein Grundstück zu begehen und zu befahren möglich.Das kleine Grundstück liegt schon seit Jahren verwildert brach.
Dieses Grundstück war auch schon mehrere Male zur Versteigerung ausgeschrieben.Doch durch die ungünstige Lage und die geringe Größe ist es nie ersteigert worden.Doch dadurch das ich jetzt diese angrenzende Grundstück habe ist dieses kleine Grundstück für mich interesant.Ich würde es jetzt gerne kaufen.
Die Bank die dieses Grundstück schon mehrmals erfolglos versteigern wollte habe ich kontaktiert.Der betreffende Sachbearbeiter sagte mir folgendes: Durch die vielen Gerichtskosten die schon entstanden seien besteht von der Seite der Bank kein Interesse mehr dieses Grundstück erneut ins Zwangsversteigerungsverfahren zu nehmen.Also steht es nicht mehr zum Verkauf.Doch diese Situation ist doch nicht zu Akzeptieren. Es muss doch eine Möglichkeit bestehen das diese Grundstück verkauft werden kann. Ich bot diesem Mann von der Bank an, sämtliche schon entstandenen Kosten und den Kaufpreis zu zahlen, aber er wollte es trotzdem nicht
erneut versteigern lassen.Die Besitzerin legt keinen Wert auf diese Grundstück und es besteht auch kein Geh- und Fahrrecht über mein Grundstück zu diesem Grundstück.
Was kann ich unternehmen um an dieses Grundstück zu kommen?
Kann die Bank sich einfach verweigern zu verkaufen, obwohl
dieses Grundstück von niemanden außer von mir genutzt werden kann?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.12.2009
18:10 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 07.12.2009
18:31 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.12.2009 18:31 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3993

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es gibt hier leider keinen Anspruch gegen die Bank, dass diese Ihnen das Grundstück verkaufen muss. Hier hat die Bank nunmehr Rechte wie ein Eigentümer des Grundstücks und kann daher nach Belieben entscheiden, ob sie verkauft oder nicht.

Hier kann also nur auf einvernehmlichem Wege mit der Bank der Kauf des Grundstücks verhandelt werden.

Allerdings kann die Bank nicht gezwungen werden, das Grundstück zu veräußern.

Hier kann unter Umständen auch eine Wegerecht über das Grundstück bestehen. Dieses kann dann auch gegenüber der Bank geltend gemacht werden. Die Bank wäre dann verpflichtet, das Wegerecht einzuräumen und im Grundbuch eintragen zu lassen ...



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