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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: weg vermögensstatus

Gefragt am 02.08.2010 12:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1070

sehr geehrte damen und herren,

besteht für den weg-verwalter die verpflichtung im rahmen seiner jährlichen abrechnung einen vermögensstatus zu erstellen und den eigentümern zur verfügung zu stellen? wenn ja, was ist hierfür die rechliche grundlage und liegen hierüber bereits bgh-entscheidungen (welche) vor?

mit freundlichen grüßen

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Pflicht zur Rechnungslegung und indirekt die Pflicht zur Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses ergibt sich aus Paragraph 28 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz.

Dass ein Vermögensverzeichnis angefertigt werden muss, darüber besteht auch in der Rechtsprechung Einigkeit.

Umstritten ist in der Rechtsprechung aber nach wie vor, wie eine solche Aufstellung auszusehen hat beziehungsweise was in eine solche Aufstellung hinein gehört.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr interessanten Link mit vertiefenden Informationen zu genau diesem Thema beigefügt:


http://www.immobilienverwalter-nrw.de/Portals/0/pdf/VortragDrStaehlingAtt06.pdf

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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